Volltext
Wenn Sie als Unternehmer verbrauchspflichtige Waren herstellen, lagern oder mit diesen handeln, können dafür Verbrauchsteuern anfallen.
Hierbei handelt es sich um die folgenden Waren:
- Kaffee
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Die Verbrauchsteuersätze können Sie auf der Internetseite der Zollverwaltung einsehen. Als verbrauchsteuerpflichtiges Unternehmen erhalten Sie von der Zollverwaltung eine oder mehrere Verbrauchsteuernummern.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Hauptzollamt.
Dienststelle
01099 Dresden
01077 Dresden
+49 351 44834-520
info.gewerblich@zoll.de
Sprechzeiten:
Montag: 08:00 – 17:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 17:00 Uhr