Grenzbescheinigung für Gebäude beantragen

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Die Grenzbescheinigung dient als Nachweis darüber auf welchen Flurstücken ein Gebäude errichtet ist und dass es innerhalb der Grenzen des Flurstücks steht oder ob Grenzüberbauten vorkommen. Überbauten werden dabei kurz beschrieben.

Volltext

Die Grenzbescheinigung dient als Nachweis darüber

  • auf welchen Flurstücken ein Gebäude errichtet ist
  • und dass es innerhalb der Grenzen des Flurstücks steht
  • oder ob Grenzüberbauten vorkommen.

Überbauten werden dabei kurz beschrieben.

Die Grenzbescheinigung wird hauptsächlich für Beleihungszwecke benötigt.

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Eine Grenzbescheinigung kostet:

  • im Zusammenhang mit einer Gebäudeeinmessung und Einmessung von Nutzungsartengrenzen (Tarifstelle 13): 90 EUR oder
  • nach vorhandenen Katasterunterlagen:
    • ohne Ortsbesichtigung: 113 EUR
    • mit Ortsbesichtigung:  226 EUR

Verfahrensablauf

Antragstellung (persönlich oder formlos per E-Mail, Post), Erstellen der Bescheinigung, Übergabe oder Versand der Bescheinigung und Gebührenbescheid

Fristen

keine

Formulare

Formlose Antragstellung

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen

Fachlich freigegeben am

02.05.2019

Zuständige Stelle

  • Untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
  • Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI)
Spezielle Hinweise für - Landkreis Ludwigslust-Parchim

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt in Kooperation die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin wahr.

 

Somit stehen Ihnen für Ihr Anliegen die Mitarbeiter/innen des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Verfügung.

Dienststelle

Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Vermessung
Adresse:
Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust
Postanschrift:
Postfach Postfach 16 02 20
19092 Schwerin, Landeshauptstadt
Tel.:
03871 722-6250
(Bemerkung: Herr Mahncke (FGL))
Öffnungszeiten:

Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr

Ansprechpartner

Andreas Possekel
SB Vermessung
Abteilung:
FD 62 - FG V Vermessung
Raum:
A202 (LWL)
Tel.:
03871 722-6251
Burkhard Schülke
SB Vermessung
Abteilung:
FD 62 - FG V Vermessung
Raum:
A202 (LWL)
Tel.:
03871 722-6276
Ingo Wiedow
SB Vermessung
Abteilung:
FD 62 - FG V Vermessung
Raum:
A203 (LWL)
Tel.:
03871 722-6254
Jan-Erik Krüger
SB Vermessung
Abteilung:
FD 62 - FG V Vermessung
Raum:
A208 (LWL)
Tel.:
03871 722-6278
KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR
Fachperson für Datenschutz
Postanschrift:
Eckdrift 93
19061 Schwerin, Landeshauptstadt
Tel.:
+49 385 20092-1212
Roland Mahncke
SB Vermessung
Abteilung:
FD 62 - FG V Vermessung
Raum:
A204 (LWL) / 2023 (SN)
Tel.:
03871 722-6250

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Zuständig für:
Sternberger Seenlandschaft
Leistung:
Grenzbescheinigung für Gebäude beantragen

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