Lageplan als Bauvorlage (Bescheinigung für festgestellte Grenzpunkte): Erstellung beantragen

Teaser

Für einen Bauantrag sind Lagepläne zu erstellen, wenn Gebäude so errichtet werden sollen, dass eine ihrer Abstandsflächen bis weniger als 0,5 m an die Grundstücksgrenze heranreicht und es sich bei der Grundstücksgrenze nicht um eine festgestellte Flurstücksgrenze handelt.

Volltext

Für einen Bauantrag sind Lagepläne von der zuständigen Stelle zu erstellen, wenn

  • Gebäude näher als 0,5 m an der Grundstücksgrenze errichtet werden sollen oder
  • Gebäude so errichtet werden sollen, dass eine ihrer Abstandsflächen bis weniger als 0,5 m an die Grundstücksgrenze heranreicht und es sich bei der Grundstücksgrenze nicht um eine festgestellte Flurstücksgrenze handelt.

Die Prüfung, ob es sich um eine festgestellte Flurstücksgrenze handelt, wird durch die zuständige Stelle durchgeführt und eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt.

Erforderliche Unterlagen

Aktenzeichen vom Baugenehmigungsverfahren, wenn vorhanden

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Gebühr nach Zeitaufwand: Für die Erledigung örtlicher und häuslicher Arbeiten je angefangene halbe Arbeitsstunde

  • Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, Beamte der Laufbahngruppe 2 ab dem zweiten Einstiegsamt (bisher höherer vermessungstechnischer Dienst) oder vergleichbare Angestellte: 58 EUR
  • Messtruppführer, Beamte der Laufbahngruppe 2 unterhalb des zweiten Einstiegsamtes (bisher gehobener Dienst) oder vergleichbare Angestellte: 49 EUR
  • vermessungstechnische Fachkräfte, Beamte der Laufbahngruppe 1 ab dem zweiten Einstiegsamt (bisher mittlerer Dienst) oder vergleichbare Angestellte: 40 EUR
  • sonstige technische Kräfte, Messgehilfen oder andere entsprechend eingesetzte Hilfskräfte: 30,50 EUR

 Anmerkungen:

  • Mit der Gebühr sind Fahrkosten, Reisekosten sowie Kosten für den Einsatz geodätischer Instrumente und Arbeitsgeräte abgegolten.
  • Reisezeiten zum Messungsobjekt sind wie Arbeitszeiten zu werten.

Verfahrensablauf

Antragstellung (persönlich oder über Formular per E-Mail, Post), Erstellen der Bescheinigung, Versand der Bescheinigung und Gebührenbescheid

Fristen

ergeben sich aus dem Antragsverfahren zur Erteilung einer Baugenehmigung

Formulare

Antragsformular

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen

Fachlich freigegeben am

22.05.2019

Zuständige Stelle

  • Untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
  • Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI)
Spezielle Hinweise für - Landkreis Ludwigslust-Parchim

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt in Kooperation die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin wahr.

 

Somit stehen Ihnen für Ihr Anliegen die Mitarbeiter/innen des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Verfügung.

Spezielle Hinweise für - Landkreis Ludwigslust-Parchim

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt in Kooperation die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin wahr.

Somit stehen Ihnen für Ihr Anliegen die Mitarbeiter/innen des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Verfügung.

Dienststelle

Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Liegenschaftskataster
Adresse:
Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust
Postanschrift:
Postfach Postfach 16 02 20
19092 Schwerin, Landeshauptstadt
Tel.:
03871 722-6230
(Bemerkung: Herr Delgmann (FGL))
Öffnungszeiten:

Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr

Ansprechpartner

Alexander Krämer
SB Katasterübernahme
Abteilung:
FD 62 - FG III Liegenschaftskataster
Raum:
A211 (LWL)
Tel.:
03871 722-6260
Annette Lübeck
SB Katasterübernahme
Abteilung:
FD 62 - FG III Liegenschaftskataster
Raum:
A216 (LWL)
Tel.:
03871 722-6236
Frank Kusche
SB Katasterübernahme
Abteilung:
FD 62 - FG III Liegenschaftskataster
Raum:
A213 (LWL)
Tel.:
03871 722-6235
Gerlind Bensler
SB Katasterübernahme
Abteilung:
FD 62 - FG III Liegenschaftskataster
Raum:
A211 (LWL)
Tel.:
03871 722-6239
Katrin Kinzel
SB Katasterübernahme
Abteilung:
FD 62 - FG III Liegenschaftskataster
Raum:
A215 (LWL)
Tel.:
03871 722-6232
KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR
Fachperson für Datenschutz
Postanschrift:
Eckdrift 93
19061 Schwerin, Landeshauptstadt
Tel.:
+49 385 20092-1212
Marces Amthor
SB Katasterübernahme
Abteilung:
FD 62 - FG III Liegenschaftskataster
Raum:
A211 (LWL)
Tel.:
03871 722-6263
Margit Siemens
SB Katasterübernahme
Abteilung:
FD 62 - FG III Liegenschaftskataster
Raum:
A102 (LWL)
Tel.:
03871 722-6266
Marko Krüger
SB Katasterübernahme
Abteilung:
FD 62 - FG III Liegenschaftskataster
Raum:
A211 (LWL)
Tel.:
03871 722-6238
Marlen Kanzok
SB Katasterübernahme
Raum:
A106 (LWL)
Tel.:
03871 722-6260
Philip Kruse
SB Katasterübernahme
Abteilung:
FD 62 - FG III Liegenschaftskataster
Raum:
A106 (LWL)
Tel.:
03871 722-6267
Sandra Poschmann
SB Katasterübernahme
Abteilung:
FD 62 - FG III Liegenschaftskataster
Raum:
A106 (LWL)
Tel.:
03871 722-6268
Selina Ventzke
SB Katasterübernahme
Abteilung:
FD 62 - FG III Liegenschaftskataster
Raum:
A213 (LWL)
Tel.:
03871 722-6262
Silke Ehrich
SB Katasterübernahme
Abteilung:
FD 62 - FG III Liegenschaftskataster
Raum:
A221 (LWL)
Tel.:
03871 722-6261
Ulrike Richter
SB Katasterübernahme
Abteilung:
FD 62 - FG III Liegenschaftskataster
Raum:
A212 (LWL)
Tel.:
03871 722-6231
Yvonne Jasdz
SB Katasterübernahme
Abteilung:
FD 62 - FG III Liegenschaftskataster
Raum:
A213 (LWL)
Tel.:
03871 722-6234

Behörde wählen

Zuständig für:
Sternberger Seenlandschaft
Leistung:
Lageplan als Bauvorlage (Bescheinigung für festgestellte Grenzpunkte): Erstellung beantragen

Um Ihnen ein komfortables Surf-Erlebnis zu bieten, setzen wir Cookies ein. Da uns Ihre Privatsphäre am Herzen liegt, verwenden wir diese nicht dazu, Sie ohne Ihr Wissen zu identifizieren oder Ihre Aktionen nachzuverfolgen. Wenn wir personenbezogene Cookies speichern müssen – zum Beispiel für die Kontaktaufnahme – tun wir dies nur mit Ihrem vorherigen Einverständnis. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.