Verlängerung der Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E beantragen

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Sie können Ihre Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E auf Antrag um fünf 5 Jahre verlängern.

Volltext

Ihre Fahrerlaubnis der Klasse C, CE, C1 oder C1E ist maximal 5 Jahre gültig. Danach können Sie einen Antrag stellen, um Ihre Fahrerlaubnis um weitere 5 Jahre zu verlängern.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktueller Führerschein
  • biometrisches Foto
  • Nachweis über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

  • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
  • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Spezielle Hinweise für - Landkreis Ludwigslust-Parchim

Verlängerung der Fahrerlaubnis
Meldung an das Zentral Fahrerlaubnisregister ohne Probe (126.2): 1,00 EUR
Auskunft aus dem Fahreignungsregister (145): 3,30 EUR
Prüfung eines Antrags (201): 5,10 EUR
Verlängerung einer Fahrerlaubnis, ohne Eintrag Schlüsselzahl 95 (202.1): 33,20 EUR
Ausnahmegenehmigung (213.3): 5,00 EUR
Gesamt: 47,60 EUR
Prüfung eines Antrages für einen Fahrerqualifizierungsnachweis (343.1): 15,80 EUR
Aus- und Zustellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises (343.3): 11,70 EUR
Mitteilung an das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) (146): 5,00 EUR
Gesamt: 80,10 EUR

Nur Qualifikationsnachweis (Eintrag der Schlüsselzahl 95)
Prüfung eines Antrages für einen Fahrerqualifizierungsnachweis (343.1): 15,80 EUR
Aus- und Zustellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises (343.3): 11,70 EUR
Mitteilung an das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) (146): 5,00 EUR
Gesamt: 32,50 EUR

Weitere mögliche Kosten:

  • Porto für Expressbestellung: 10,50 EUR

Verfahrensablauf

Spezielle Hinweise für - Landkreis Ludwigslust-Parchim
  • Der Antragsteller erhält einen vorläufigen Nachweis der Fahrberechtigung und der Führerschein wird ihm im Direktversand zugestellt. (gestrichen).

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

11.07.2023

Zuständige Stelle

zuständige Fahrerlaubnisbehörde

Spezielle Hinweise für - Landkreis Ludwigslust-Parchim

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin in den Bereichen der Kfz-Zulassung und Führerscheinwesen wahr.

Sofern Ihr Wohnsitz sich im Zuständigkeitsbereich der beiden Verwaltungen befindet, können Sie die dort befindliche Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle bzw. alle Bürgerbüros mit Kfz-Zulassung nutzen.

Ansprechpunkt

zuständige Fahrerlaubnisbehörde

Dienststelle

Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Fahrerlaubnisbehörde
Adresse:
Putlitzer Straße 25
19370 Parchim

Heinrich-Hertz-Ring 2
19061 Schwerin, Landeshauptstadt
Postanschrift:
Postfach Postfach 16 02 20
19092 Schwerin, Landeshauptstadt
Tel.:
115
(Bemerkung: Behördenrufnummer)
Öffnungszeiten:

Montag: 8 - 13 Uhr
Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 8 - 13 Uhr
Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr
Freitag: 8 - 13 Uhr

Ansprechpartner

Behördenrufnummer 115
Tel.:
03871 115
115
KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR
Fachperson für Datenschutz
Postanschrift:
Eckdrift 93
19061 Schwerin, Landeshauptstadt
Tel.:
+49 385 20092-1212

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