E-Plakette für elektrisch betriebene Fahrzeuge aus dem Ausland beantragen

Teaser

Sofern Ihr elektrisch betriebenes Fahrzeug aus dem Ausland nicht bereits eine Kennzeichnung besitzt, benötigt dieses zur Teilnahme am Straßenverkehr in Deutschland eine E-Plakette.

Volltext

Ihr elektrisch betriebenes Fahrzeug wie beispielsweise ein

  • Batterieelektrofahrzeug,
  • Brennstoffzellenfahrzeug oder
  • aufladbares Hybridelektrofahrzeug

benötigt zur Teilnahme am Straßenverkehr eine E-Plakette, auch wenn dieses aus dem Ausland kommt.

Die Plakette müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen und wird Ihnen durch die Zulassungsbehörde ausgegeben. Im Anschluss müssen Sie die Plakette an Ihrer Fahrzeugrückseite anbringen.

Erforderliche Unterlagen

  • die Zulassungsbescheinigung Teil I
  • die Übereinstimmungsbescheinigung oder
  • eine sonstige zum Nachweis geeignete Unterlage.

Voraussetzungen

  • keine Kennzeichnung für elektrisch betriebene Fahrzeuge durch den Herkunftsstaat
  • Fahrzeug der Fahrzeugklassen M1, N1, N2 (jedoch nur bis zu einem Gesamtgewicht bis max. 4250 kg) sowie L3e, L4e, L5e, L7e
  • alternativer Antrieb beziehungsweise Energiequelle

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

  • Gebühr: 11 Euro

Verfahrensablauf

Die sogenannte E-Plakette müssen Sie bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

Diese trägt in das dafür vorgesehene Sichtfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen Ihres Fahrzeuges ein und händigt Ihnen die E-Plakette aus.

Sie müssen die E-Plakette dann nur noch an der Rückseite des Fahrzeuges gut sichtbar anbringen.

Fristen

Sie können die Vorteile erst nutzen, wenn Sie die Plakette an Ihrem Auto angebracht haben.

Hinweise (Besonderheiten)

Im Ausland erteilte Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge sind dem inländischen Kennzeichen oder Plaketten für elektrisch betriebene Fahrzeuge gleichzusetzen.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

21.07.2023

Zuständige Stelle

Zulassungsbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städten

Dienststelle

Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Kfz Zulassung
Adresse:
Heinrich-Hertz-Ring 2
19061 Schwerin, Landeshauptstadt

Putlitzer Straße 25
19370 Parchim
Postanschrift:
Postfach Postfach 16 02 20
19092 Schwerin, Landeshauptstadt
Tel.:
115
(Bemerkung: Behördenrufnummer)
Öffnungszeiten:

Montag: 8 - 13 Uhr
Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 8 - 13 Uhr
Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr
Freitag: 8 - 13 Uhr

Fahrstuhl:
ja
Parkplätze:
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2  Gebühren: nein
Parkplatz:
Anzahl: 20  Gebühren: nein
Rollstuhlgerecht:
ja

Ansprechpartner

Behördenrufnummer 115
Tel.:
115
03871 115
KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR
Fachperson für Datenschutz
Postanschrift:
Eckdrift 93
19061 Schwerin, Landeshauptstadt
Tel.:
+49 385 20092-1212

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