Prostitutionstätigkeit: Verlängerung anmelden

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Wird die Tätigkeit in der Prostitution nach Ablauf der Gültigkeitsdauer fortgesetzt, so ist die Anmeldebescheinigung zu verlängern.

Volltext

Ist die in der Prostitution tätige Person bei der Erstanmeldung unter 21 Jahre alt, muss die Anmeldebescheinigung nach einem Jahr verlängert werden. Ist die in der Prostitution tätige Person bei der Erstanmeldung über 21 Jahre alt, muss die Anmeldebescheinigung nach zwei Jahren verlängert werden. Es gelten für die Verlängerung der Anmeldebescheinigung die Regelungen zur Anmeldung. Die Anmeldung muss in Präsenz erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

  • Lichtbild (45 Millimeter hoch und 35 Millimeter breit)
  • Identitätsnachweis: Personalausweis, Reisepass, Passersatz oder Ausweisersatz
  • falls keine deutsche Staatsangehörigkeit und keine Freizügigkeitsberechtigung besteht – ein Nachweis über die Erlaubnis in Deutschland einer Beschäftigung oder einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nachzugehen
  • aktuelle Meldebescheinigung über den Wohnsitz oder die Hauptwohnung in Deutschland, hilfsweise den Nachweis über eine Zustellanschrift in Deutschland
  • sollte die Verlängerung der Anmeldung nicht mit der Wiederholung der gesundheitlichen Beratung zusammen erfolgen - Bescheinigung über eine aktuelle gesundheitliche Beratung (nicht älter als drei Monate)
    • bei unter 21-jährigen: Bescheinigung über die alle 6 Monate erfolgte gesundheitliche Beratung
    • bei über 21-jährigen: Bescheinigung über die einmal jährlich erfolgte gesundheitliche Beratung

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

  • keine

Verfahrensablauf

Die Verlängerung der Anmeldung erfolgt in zwei Schritten.

  • Im ersten Schritt findet eine Wiederholung der gesundheitlichen Beratung in einem vertraulichen Gespräch statt. Sie ist Voraussetzung für die Verlängerung der Anmeldung.
  • Im zweiten Schritt erfolgt in Verbindung mit einem Informations- und Beratungsgespräch die behördliche Verlängerung der Anmeldebescheinigung.
    • Die Anmeldebehörde stellt eine Verlängerung der Anmeldebescheinigung in der Regel direkt im Anschluss an das Informations- und Beratungsgespräch, spätestens aber nach fünf Werktagen aus, sofern alle erforderlichen Angaben und Nachweise erbracht wurden und keine sonstigen Ausschlussgründe vorliegen.

Auf Wunsch kann die gesundheitliche Beratung sowie die Verlängerung der Anmeldung im Rahmen eines einzigen Termins umgesetzt werden. Die Beratung kann auf Deutsch und Englisch erfolgen. Für weitere Sprachen werden Dolmetscherinnen und Dolmetscher hinzugezogen.

Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: nein
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

25.01.2024

Zuständige Stelle

Die Anmeldebehörde ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS),
Fachbereich Anmeldung und Beratung für Prostituierte (Pro*SABI) an dem von Ihnen gewünschten Ort (Rostock, Schwerin oder Neubrandenburg).

Dienststelle

Fachbereich LAGuS 4054 - Anmeldung und Beratung für Prostituierte (Pro*SABI)
Adresse:
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Tel.:
+49 385 588-59355
Mobiltelefon:
+49 171 1762120
Öffnungszeiten:

Mo. 13:00 – 15:00 Uhr
Di. 10:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Mi. keine Sprechzeit
Do. 10:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Fr. 10:00 – 12:00 Uhr

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Ansprechpartner

Daniela Jaeschke
Fachperson für Datenschutz
Postanschrift:
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Tel.:
+49 385 588-59101
+49 385 588-59410
+49 385 588-59101

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