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Das Wappen und das Logo einer Gemeinde, einer Stadt oder eines Landkreises dürfen nur mit der Genehmigung der betreffenden Kommune verwendet werden.
Volltext
Die Wappen und Logos der Kommunen (Städte, Ämter, Gemeinden, Landkreise) sind geschützt und dürfen grundsätzlich nur von den Behörden und Einrichtungen der jeweiligen Kommunen verwendet werden. Abweichend davon ist eine Verwendung der kommunalen Wappen oder des kommunalen Logos mit Genehmigung möglich.
Handlungsgrundlage(n)
kommunale Satzung
Erforderliche Unterlagen
sonstige Unterlagen
Skizze des Wappens
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsfrist
Fachlich freigegeben durch
eGo M-V
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Verwaltung der Kommune, deren Wappen Sie verwenden möchten.