Einzelauskunft aus den Handwerksregistern beantragen

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Die Handwerksrolle, das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und das Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe sind Register aller Inhaber eines stehenden Gewerbes in den Handwerksberufen im Gebiet der zuständigen Handwerkskammer.

Volltext

Die Handwerksrolle, das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und das Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe sind Register aller Inhaber eines stehenden Gewerbes in den Handwerksberufen im Gebiet der zuständigen Handwerkskammer. Alle Daten, die hier erfasst werden, erfüllen auch eine öffentliche Aufgabe.

Können Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, wird Ihnen auf Antrag eine Einzelauskunft aus diesen Registern erteilt. Eine Einzelauskunft gibt folgende Informationen über ein Unternehmen:

  • Angaben zur Firma
  • Vor- und Familienname des eingetragenen Betriebsinhabers/Handwerkers oder des gesetzlichen Vertreters oder des Betriebsleiters oder des für die technische Leitung des Betriebes verantwortlichen persönlich haftenden Gesellschafters
  • Art des eingetragenen Handwerks
  • Anschrift der gewerblichen Niederlassung.

Erforderliche Unterlagen

im Einzelfall auf Anforderung

Voraussetzungen

Sie benötigen die Auskunft aus einem berechtigten wirtschaftlichen Grund, zum Beispiel

  • als Zulieferer zur Information über den Firmeninhaber
  • als Privatpersonen zur Information vor Auftragserteilung

Hinweis: Sie dürfen die Auskunftsdaten nur zu dem Zweck verwenden, den Sie bei der Antragstellung angegeben haben.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verfahrensablauf

Beantragen Sie die Einzelauskunft aus dem entsprechenden Verzeichnis bei der zuständigen Handwerkskammer. Geben Sie in Ihrem Antrag mindestens an

  • die antragsstellende Person (Name, Vorname)
  • den Betrieb (Anschrift, Name), für den eine Auskunft beantragt wird
  • Ihr berechtigtes Interesse

Die Handwerkskammer prüft Ihren Antrag. Sofern kein schutzwürdiges Interesse der betroffenen Person dagegenspricht, wird Ihnen die Auskunft erteilt.

Bearbeitungsdauer

ca. 1 Woche

Fristen

keine

Rechtsbehelf

  • Widerspruch kann bei der jeweiligen Handwerkskammer eingereicht werden
  • Klage kann bei dem jeweils zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

06.07.2023

Zuständige Stelle

Handwerkskammer, bei der das Unternehmen eingetragen ist

Dienststelle

Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Handwerkskammer Schwerin
Adresse:
Friedensstraße 4a
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Tel.:
0385 7417-0
Fax:
0385 716051

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