Verlängerung der Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E beantragen

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Sie können Ihre Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E auf Antrag um fünf 5 Jahre verlängern.

Volltext

Ihre Fahrerlaubnis der Klasse C, CE, C1 oder C1E ist maximal 5 Jahre gültig. Danach können Sie einen Antrag stellen, um Ihre Fahrerlaubnis um weitere 5 Jahre zu verlängern.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktueller Führerschein
  • biometrisches Foto
  • Nachweis über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

  • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
  • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Spezielle Hinweise für - Landkreis Ludwigslust-Parchim
Verlängerung der Fahrerlaubnis
126.2  Meldung an das Zentral Fahrerlaubnisregister ohne Probe 1,00EUR
145  Auskunft aus dem Fahreignungsregister 3,30EUR
201  Prüfung eines Antrags 5,10EUR
202.1 Verlängerung einer Fahrerlaubnis (ohne Eintrag Schlüsselzahl 95) 33,20EUR
213.3 Ausnahmegenehmigung 5,00EUR
Gesamt 47,60EUR
343.1 Prüfung eines Antrages für einen Fahrerqualifizierungsnachweis 15,80EUR
343.3 Au- und Zustellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises 11,70EUR
146 Mitteilung an das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) 5,00EUR
Gesamt 80,10EUR

Nur Qualifikationsnachweis (Eintrag der Schlüsselzahl 95)

343.1 Prüfung eines Antrages für einen Fahrerqualifizierungsnachweis 15,80EUR
343.3 Au- und Zustellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises 11,70EUR
146 Mitteilung an das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) 5,00EUR
Gesamt 32,50EUR

Weitere mögliche Kosten:

  • Porto für Expressbestellung: 10,50EUR

Verfahrensablauf

Spezielle Hinweise für - Landkreis Ludwigslust-Parchim
  • Der Antragsteller erhält einen vorläufigen Nachweis der Fahrberechtigung und der Führerschein wird ihm im Direktversand zugestellt. (gestrichen).

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

11.07.2023

Zuständige Stelle

zuständige Fahrerlaubnisbehörde

Spezielle Hinweise für - Landkreis Ludwigslust-Parchim

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin in den Bereichen der Kfz-Zulassung und Führerscheinwesen wahr.

Sofern Ihr Wohnsitz sich im Zuständigkeitsbereich der beiden Verwaltungen befindet, können Sie die dort befindliche Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle bzw. alle Bürgerbüros mit Kfz-Zulassung nutzen.

Ansprechpunkt

zuständige Fahrerlaubnisbehörde

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