Lebensbescheinigung beantragen

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Für bestimmte Zwecke kann Ihnen eine Lebensbescheinigung ausgestellt werden.

Volltext

Eine Lebensbescheinigung ist ein amtliches Dokument, welches vom örtlichen Einwohnermeldeamt auf Antrag erteilt wird. Bei Deutschen im Ausland wird die Lebensbescheinigung vom jeweiligen deutschen Generalkonsulat ausgestellt.

Die Bescheinigung enthält u. a. folgende Angaben:

Hiermit bestätige ich, dass die nachstehend aufgeführte Person laut Melderegister lebt.
  • Name
  • Namenszusatz
  • Geburtsname
  • Geburtsnamenszusatz
  • Vorname
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • gemeldet in

Eine Lebensbescheinigung kann für Rentenzwecke, insbesondere bei einem Träger im Ausland erforderlich sein. Die Erteilung für Rentenzwecke im Inland ist gebührenfrei. Für einen Rententräger im Ausland wird von der ausstellenden Kommune eine geringe Gebühr erhoben.

Fachlich freigegeben durch

Zentrale KIM-Kommunalredaktion M-V
 

Zuständige Stelle

Einwohnermeldeamt

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