Gewährung einer Zuwendung aus der Feuerschutzsteuer beantragen

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Als Gemeinde können Sie einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus der Feuerschutzsteuer stellen. 

Volltext

Spezielle Hinweise für - Landkreis Ludwigslust-Parchim

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim fördert im Rahmen der jährlichen Pauschalzuweisungen gemäß 2.2 der BrSchFöRL M-V vorrangig Investitionen mit überörtlichen Charakter im Brandschutz und der Technischen Hilfeleistung. Durch den Landkreis Ludwigslust-Parchim werden Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren sowie Gerätschaften / Ausstattungen der Feuerwehren gemäß Anlage 1 der „Richtlinie zur Förderung des Brandschutzes im Landkreis Ludwigslust-Parchim“ gefördert.
 

Über die Anträge entscheidet der Landrat als Bewilligungsbehörde aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
 

Wer ist zuwendungsberechtigt?
 

Zuwendungsempfänger sind die kreisangehörigen Gemeinden, als Träger des Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistung des eigenen Wirkungskreises gemäß § 2 Abs. 1 BrSchG. Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind vom Träger des Brandschutzes über die zuständige Amtsverwaltung, bei amtsfreien Gemeinden über den Träger selbst, an den Landkreis Ludwigslust-Parchim, FD 38 Brand- und Katastrophenschutz zu richten.

Handlungsgrundlage(n)

Spezielle Hinweise für - Landkreis Ludwigslust-Parchim

Gebührensatzung der Feuerwehrtechnischen Zentrale LUP

Erforderliche Unterlagen

Spezielle Hinweise für - Landkreis Ludwigslust-Parchim
  1. Das vollständig ausgefüllte Antragsformular.
  2. Die mit allen Beteiligten abgestimmte und beschlossene Brandschutzbedarfsplanung.
  3. Der Auszug aus dem Haushaltsplan, aus dem ersichtlich ist, dass die entsprechende Maßnahme für das beantragte Haushaltsjahr eingeplant und finanziell hinterlegt (ggf. auch per Verpflichtungsermächtigung) ist oder ein Beschluss der Gemeindevertretung vorliegt, dass mit der nächsten Haushaltsplanung die Veranschlagung unter den Voraussetzungen des § 9 GemHVO-Doppik erfolgen wird.
  4. Sofern erforderlich, einen Antrag auf Abweichung der einschlägigen DIN nebst hinreichender Begründung.

Fristen

Spezielle Hinweise für - Landkreis Ludwigslust-Parchim

Die Anträge müssen bis spätestens 31.10. des laufenden Jahres für Maßnahmen des folgenden Jahres beim Landkreis Ludwigslust-Parchim, FD 38 Brand- und Katastrophenschutz vorliegen.
 

Abweichend wird diese formulierten Antragsfrist für den ersten Antragszeitraum (Zuwendungen des Haushaltsjahres 2021) bis zum 31. März 2021 verlängert.

Fachlich freigegeben durch

Zentrale KIM-Kommunalredaktion M-V
 

Spezielle Hinweise für - Landkreis Ludwigslust-Parchim

Zentrale KIM-Kommunalredaktion M-V
 

Dienststelle

Landkreis Ludwigslust-Parchim - Brand- und Katastrophenschutz
Adresse:
Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust
Postanschrift:
Postfach Postfach 12 63
19370 Parchim
Tel.:
03871 722-3810
(Bemerkung: Frau Lohse (FDL))

03871 722-3830
(Bemerkung: Herr Dziedo (FDL))

03871 722-3801
(Bemerkung: Frau Kampe (dezentraler Service))
Öffnungszeiten:

Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr

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