Schornsteinfegerangelegenheiten regeln

Teaser

Sie sind Eigentümer eines Grundstückes? Dann sind Sie dazu verpflichtet, eine regelmäßige Reinigung und Überprüfung von kehr- und prüfungspflichtigen Anlagen durch einen Schornsteinfeger zu veranlassen.

Fachlich freigegeben durch

Zentrale KIM-Kommunalredaktion M-V
 

Um Ihnen ein komfortables Surf-Erlebnis zu bieten, setzen wir Cookies ein. Da uns Ihre Privatsphäre am Herzen liegt, verwenden wir diese nicht dazu, Sie ohne Ihr Wissen zu identifizieren oder Ihre Aktionen nachzuverfolgen. Wenn wir personenbezogene Cookies speichern müssen – zum Beispiel für die Kontaktaufnahme – tun wir dies nur mit Ihrem vorherigen Einverständnis. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.