Parkplatzabsperrung für Umzüge beantragen

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Das Einrichten eines mobilen Halteverbots für Ihren Umzug muss genehmigt werden.

Volltext

Für Ihren Umzug müssen Sie die Einrichtung eines mobilen Halteverbotes beantragen.

Die erforderlichen Halteverbotszeichen mit den entsprechenden Zusatzzeichen müssen vor dem Umzugstermin aufgestellt werden. Details zur Einrichtung der Halteverbotszone und zur Beschilderung werden durch die jeweilige Kommune festgelegt.    

Handlungsgrundlage(n)

§ 45 Abs. 1 StVO

Fachlich freigegeben durch

eGo M-V

Fachlich freigegeben am

15.12.2022

Zuständige Stelle

  • Ämter
  • Amtsfreie Gemeinden
  • Kreisfreie Städte

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