Grabmale: Genehmigung beantragen

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Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, benötigen Sie die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung.

Volltext

Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, benötigen Sie die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung.

Der Friedhofsträger hat in der Regel eine Satzung aufgestellt, die Bestimmungen mit Angaben zur Gestalt und Beschaffenheit bis hin zur Bepflanzung von Grabstätten enthalten.

Handlungsgrundlage(n)

Kommunale Friedhofssatzung

Kommunale Friedhofsgebührensatzung

Erforderliche Unterlagen

Folgende Nachweise sind für die Antragsstellung notwendig:

  • Nachweis des Nutzungsrechtes an der Grabstätte
  • schriftliche Vollmacht bei Beauftragung

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Gebühren sind in der kommunalen Friedhofsgebührensatzung geregelt.

Fristen

Mit der Genehmigung oder Zustimmung kann eine Frist gesetzt werden, innerhalb derer das Grabmal oder die bauliche Anlage in der Regel zu errichten oder umzubauen ist.

Fachlich freigegeben durch

eGo M-V

Fachlich freigegeben am

15.12.2022

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