Übertragung eines Nutzungsrechtes für eine Grabstätte

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Auf Antrag können Sie bei der Friedhofsverwaltung das Nutzungsrecht für eine Grabstätte von einer anderen Person übernehmen.

Volltext

Auf Antrag können Sie bei der Friedhofsverwaltung das Nutzungsrecht für eine Grabstätte von einer anderen Person übernehmen.

Das Nutzungsrecht unterliegt den Bestimmungen der Friedhofssatzung der jeweiligen Friedhofsverwaltung, wo das Nutzungsrecht übertragen werden soll.

Handlungsgrundlage(n)

Kommunale Friedhofssatzung

Kommunale Friedhofsgebührensatzung

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Mit der Übertragung des Nutzungsrechtes geht auch die Gebührenpflicht an den neuen Nutzungsberechtigten über. Die Gebühren sind in der kommunalen Friedhofsgebührensatzung geregelt.

Fachlich freigegeben durch

eGo M-V

Fachlich freigegeben am

15.12.2022

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