Fischereifahrzeug im Aal-Register registrieren

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Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei nutzen möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde registrieren lassen.

Volltext

Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei einsetzen möchten, müssen Sie das Fahrzeug bei der oberen Fischereibehörde registrieren lassen.

Wenn Ihr Fischereifahrzeug im Fischereiflottenregister der europäischen Gemeinschaft registriert ist oder eine amtliche Kennzeichnung besitzt, muss dies bei der Registrierung angegeben werden.

Bei sonstigen Fischereifahrzeugen (nicht registrierte Binnenfischereifahrzeuge) sind bei der Registrierung folgende Angaben erforderlich:

  1. Bauart
  2. Länge nach eigener Messung
  3. Motorisierung hinsichtlich Motortyp und
  4. Nach sonstigen Rechtsvorschriften erteiltes amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs, das am Fahrzeug geführt werden muss

Ihre Registriernummer muss am Fischereifahrzeug sichtbar sein.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

keine

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verwaltungsgebühr: gebührenfrei

Verfahrensablauf

  • Sie melden vor Aufnahme der Aalfischerei das Fischereifahrzeug bei der zuständigen Behörde an.
  • Sie füllen das Formular schriftlich aus und verschicken es per E-Mail oder postalisch.
  • Ihr registriertes Fischereifahrzeug zur Aalfischerei wird dann in das Fischereiregister aufgenommen.

Bearbeitungsdauer

in der Regel 5 Arbeitstage

Fristen

Vor Aufnahme der Aalfischerei

Formulare

  • Formulare vorhanden: Nein
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Rechtsbehelf

Widerspruch

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

15.05.2023

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Abteilung 7 - Fischerei und Fischwirtschaft

Ansprechpunkt

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Abteilung 7 - Fischerei und Fischwirtschaft

Dienststelle

Dezernat LALLF 710
Adresse:
Thierfelderstraße 18
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
https://www.lallf.de/ueber-uns/karteanfahrt/
Öffnungszeiten:

Das LALLF verfügt über eine (Telefon)Zentrale, die rund um die Uhr besetzt ist: Telefonnummer 0385 588 61000
Sollte sich Ihr direkter Ansprechpartner nicht melden, wenden Sie sich bitte auch an diese Stelle.

Die Annahme von Untersuchungsmaterial ist im Hauptsitz in Rostock (Thierfelderstr. 18) werktäglich von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr möglich. 

Zu beachten ist, dass für Beschwerdeproben, z.B. von Lebensmitteln, eine spezielle Verfahrensweise gilt. Diese Proben sind in den zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Kreise und kreisfreien Städte, unter Angabe der Beschwerdegründe abzugeben!

Abteilung Fischerei und Fischwirtschaft
Persönlicher Kontakt/Sprechzeiten sind nur nach Terminvereinbarung möglich. Rufen Sie bei Bedarf gern an.

Fahrstuhl:
nein
Parkplätze:
Parkplatz:
Anzahl: 21  Gebühren: nein
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2  Gebühren: nein
Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Platz der Jugend:
Bus: 39
Haltestelle: Thierfelder Straße:
Regionalbahn: RB 11, RB 12
Straßenbahn: 3, 6
Rollstuhlgerecht:
ja

Ansprechpartner

Thomas Schaarschmidt
Dezernatsleitung
Postanschrift:
Thierfelderstraße 18
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Tel.:
+49 385 588-61710

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