Teaser
Die Entsorgung von Garten- und Parkabfällen (Grünschnitt / Bioabfälle) aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger. Die Garten- und Parkabfälle können Sie in den jeweiligen Grünschnittsammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.
Volltext
Wenn Sie die Garten- und Parkabfälle getrennt von der Restabfallmenge sammeln, hat dies mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduzieren die Restabfallmenge und erleichtern die Entsorgung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung. Außerdem können die in den Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe als Gärsubstrat oder Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.
Handlungsgrundlage(n)
Spezielle Hinweise für - Landkreis Ludwigslust-Parchim
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- örtliche Satzungen
(In jedem Entsorgungsgebiet gleich)
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Verfahrensablauf
Die Entsorgung von Garten- und Parkabfällen (Bioabfall) ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:
- vorhandene Hol- und Bringsysteme (zum Beispiel die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfällen bei Recyclinghöfen, Grünschnittannahmestellen oder Containerdienste) und
- Abfallgebühren.
Spezielle Hinweise für - Landkreis Ludwigslust-Parchim
Die Grünabfallabholung bzw. die Sammelstellen erhalten Sie im Portal des Abfallwirtschaftsbetriebes
Hinweise (Besonderheiten)
Spezielle Hinweise für - Landkreis Ludwigslust-Parchim
Auskünfte, ob, wann und wie die Verbrennung erlaubt ist bzw. was beim Verbrennen von Gartenabfällen zu beachten ist, erteilt die zuständige Stelle.
Herr Hergert, SB untere Abfallbehörde, Tel. 03871/722-6843
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
- öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
In Mecklenburg-Vorpommern sind die öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die Landkreise und kreisfreien Städte.
Dienststelle
19288 Ludwigslust
Montag: 08:00 - 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
Ansprechpartner
19061 Schwerin, Landeshauptstadt