Förderung von Aids-Prävention und Psychosoziale AIDS-Beratungsstellen beantragen

Teaser

Die Förderung dient der Aufklärung und Beratung der Allgemeinbevölkerung zu Infektionsrisiken und präventiven Verhaltensweisen, um einer weiteren Ausbreitung der HIV-Infektion entgegenzuwirken oder sie einzudämmen.

Volltext

Zuwendungszweck
Zuwendungen zur Sicherstellung der Beratung über Risiken und den Umgang mit einer sexuell übertragbaren Infektion sowie der Aufklärung über präventive Verhaltensweisen.
 

Gegenstand der Zuwendung
Beratungsleistungen, Präventionsmaßnahmen, Unterstützung von HIV-Selbsthilfegruppen, aufsuchende Sozialarbeit

Zuwendungsempfänger
Gemeinnützige Träger als Träger von Beratungsstellen für sexuelle Gesundheit

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Anteilsfinanzierung in der Regel bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verfahrensablauf

  • Antragstellung
  • Antragsprüfung
  • Bewilligung oder Ablehnung

Bearbeitungsdauer

4 Monate

Fristen

Der Antrag ist bis zum 31. Oktober des dem Maßnahmezeitraum vorangehenden Jahres an das Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V zu richten.

Formulare

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

13.12.2019

Zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales
Abteilung 2
An der Hochstraße 1
17036 Neubrandenburg
Telefon: 0395 380-59600
Telefax: 0395 380-59730

Dienststelle

Dezernat LAGuS 204 - Zuwendungen Soziales und Gesundheit I
Adresse:
Neustrelitzer Straße 120
17033 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

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