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Nach § 11 Sozialgesetzbuch Achtes Buch sollen jungen Menschen Angebote gemacht werden, die ihre Entwicklung fördern und dabei das Interesse der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aufgreifen.
Volltext
Nach § 11 Sozialgesetzbuch Achtes Buch sollen jungen Menschen Angebote gemacht werden, die ihre Entwicklung fördern und dabei das Interesse der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aufgreifen. Dabei sind Angebote in folgenden Bereichen möglich:
- Außerschulische Aktivitäten im Bereich der allgemeinen, politischen, sozialen, gesundheitlichen, kulturellen, naturkundlichen und technischen Bildung
- Angebote im Bereich von:
- Sport, Spiel und Geselligkeit
- Internationale Jugendarbeit
- Kinder- und Jugenderholung
- Beratungen
Nach § 14 Sozialgesetzbuch Achtes Buch sollen jungen Menschen und Eltern Angebote gemacht werden. Diese sollen jungen Menschen Möglichkeiten und Fähigkeiten vermitteln, sich oder andere vor gefährlichen Situationen zu schützen. Zudem soll die Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit gefördert werden und ein Verantwortungsgefühl gegenüber den Mitmenschen vermittelt werden. Eltern und andere Erziehungsberechtigte sollen in ihrer Erziehungsfähigkeit gestärkt werden.
Handlungsgrundlage(n)
Kinder- und Jugendförderungsgesetz M-V
Landesjugendplan M-V
LAGuS - Förderungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind ausschließlich Träger der freien Jugendhilfe.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Gebühren an.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Dienststelle
19288 Ludwigslust
19370 Parchim
Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr