Teaser
Im Liegenschaftskataster werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude mit ihren räumlichen Abgrenzungen nachgewiesen. Sie können diese durch Einsicht in das Liegenschaftskataster nachvollziehen.
Volltext
Das Liegenschaftskataster ist ein öffentlich-rechtliches Verzeichnis, in dem alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude des Landes nachgewiesen und die Ergebnisse der Bodenschätzung dargestellt werden. Es dient damit der Eigentumssicherung an Immobilen. Sie können sich durch Einsicht in das Liegenschaftskataster auf einfache Weise einen Überblick verschaffen.
Wenn Sie für ein konkretes Vorhaben (beispielsweise Bauvorhaben) einen amtlichen Auszug aus dem Liegenschaftskataster benötigen, müssen Sie diesen bei der zuständigen unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt) beantragen. Hierzu können Sie die unten aufgeführten Links nutzen.
Handlungsgrundlage(n)
Voraussetzungen
Einsicht in das Liegenschaftskataster ohne Eigentümerinformationen und andere personenbezogene Daten: Keine
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die eigenständige Einsicht in die Liegenschaftskataster über das GeoPortal.MV ist kostenfrei.
Spezielle Hinweise für - Landkreis Ludwigslust-Parchim
Gebühren
Flurstücksnachweis, je Flurstück: 10,00 EUR
Flurstücks- und Eigentumsnachweis, je Flurstück: 10,00 EUR
Liegenschaftskarte, je Blatt im Format DIN A4: 15,00 EUR
Liegenschaftskarte, je Blatt im Format DIN A3: 20,00 EUR
Liegenschaftskarte mit ATKIS® -Digitalen Orthophotos (DOP), je Blatt im Format DIN A4: 29,00 EUR
Liegenschaftskarte mit ATKIS® -Digitalen Orthophotos (DOP), je Blatt im Format DIN A3: 36,00 EUR
Verfahrensablauf
Öffnen Sie das GeoPortal.MV über den Link:
Nehmen Sie eigenständig Einsicht in das Liegenschaftskataster mit Hilfe der Viewer GAIA-MVlight oder GAIA-MVprofessional.
Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
- Landesamt für innere Verwaltung für das GeoPortal.MV
Ansprechpunkt
- Landesamt für innere Verwaltung für das GeoPortal.MV
- zuständige untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt)
- Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI)
Dienststelle
19288 Ludwigslust
19092 Schwerin, Landeshauptstadt
Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr