Allgemeine Informationen
Sie erhalten Ausbildungsförderung (BAföG) in Höhe der gesetzlich festgelegten Pauschalen. Darüber hinausgehende Bedarfe erhalten Sie nur in Ausnahmefällen.
Wenn Sie in einem Internat untergebracht sind, können Sie für die Unterkunftskosten Zusatzleistungen beantragen.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Widerspruch
Erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Nachweise zur Unterkunft
Voraussetzungen
- Sie haben einen Anspruch auf BAföG
- Sie sind in einem Internat untergebracht
- Eine alternative Unterbringung ist nicht möglich
- Sie sind finanziell nicht in der Lage, die Unterkunftskosten selbst zu zahlen
Kosten
Keine.
Fristen
Sie sollten den Antrag spätestens in dem Monat stellen, in dem Ihre Ausbildung beginnt.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Bildung, WIssenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Teaser
Sie sind während Ihrer Ausbildung in einem Internat untergebracht und benötigen daher höhere finanzielle Unterstützung? Informieren Sie sich hier über Härtefälle beim BAföG.
Dienststelle
19055 Schwerin, Landeshauptstadt
Ansprechpartner
19055 Schwerin, Landeshauptstadt
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