Förderung der Kinder- und Jugenderholung

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Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung, Ferienmaßnahmen

Volltext

Das Land fördert überregionale Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung, wenn diese den kinder- und jugendgemäßen Bedürfnissen nach Erholung, gemeinsamen Unternehmungen und Bildung Rechnung tragen. Dabei sollen insbesondere sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche gefördert werden.

Rechtsgrundlage(n)

Richtlinie zur Förderung von Ferienfreizeit
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern

Erforderliche Unterlagen

Antragsunterlagen Ferienfreizeiten 2019
ZIP Datei vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern

Übersicht Antragsunterlagen - Landesjugendplan (LJP) - Förderung von Ferienfreizeiten
Projektförderungen im Bereich Jugend

Voraussetzungen

Antragsteller von überregionalen Maßnahmen können ausschließlich Träger der freien Jugendhilfe (Vereine/Verbände) sein. Eine Antragsstellung durch die Bürger ist nicht möglich.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung

Fachlich freigegeben am

03.07.2019

Zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern

Dienststelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales
Adresse:
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

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