Nebenwohnung anmelden

Volltext

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der für den Wohnort zuständigen Meldebehörde anzumelden. Die Anmeldung wird bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen in der Regel sofort bearbeitet. Verspätete Anmeldungen (Überschreitung der Meldefrist von zwei Wochen) können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben)
  • Wohnungsgeberbestätigung oder Zuordnungsmerkmal, welche Sie vom Wohnungsgeber erhalten.

Im Falle der gemeinsamen Anmeldung von Familienangehörigen oder Lebenspartnern mit denselben Zuzugsdaten (Tag des Zuzugs sowie frühere und gegenwärtige Wohnungen) genügt es, wenn eine der meldepflichtigen Personen persönlich bei der Meldebehörde erscheint. Diese Person muss versichern, dass sie zum Empfang der Daten der übrigen Meldepflichtigen berechtigt ist (auch Vollmachten der übrigen Meldepflichtigen sind geeignet). Für die Änderung der Wohnungsangaben in den Personaldokumenten bedarf es der Vorlage der Personalausweise oder der Reisepässe der übrigen Meldepflichtigen.

Meldescheine hält die Meldebehörde kostenfrei für Sie bereit. Viele Meldebehörden stellen diese auch bereits als Download im Internet zur Verfügung. Sie können die erforderlichen Angaben aber auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.

Hinweis: Die Meldepflichtigen haben der Meldebehörde auf Verlangen die zum Nachweis der Angaben erforderlichen Unterlagen vorzulegen.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Fristen

Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.

Weiterführende Informationen

Hat jemand mehrere Wohnungen innerhalb der Bundesrepublik, so ist eine dieser Wohnungen die Hauptwohnung. Hauptwohnung ist die vorwiegend genutzte Wohnung.

Die Einwohner haben der Meldebehörde bei der Anmeldung mitzuteilen, welche weiteren Wohnungen sie haben und welche die Hauptwohnung ist.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

04.11.2015

Zuständige Stelle

Sie müssen sich bei der für Ihren Wohnort (Nebenwohnung) zuständigen Meldebehörde anmelden.

In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Meldebehörden die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte, die Bürgermeister der großen kreisangehörigen Städte sowie der amtsfreien Gemeinden und die Amtsvorsteher der Ämter als örtliche Meldebehörden.

Dienststelle

Bürgeramt
Adresse:
Am Markt 3
19406 Sternberg
Tel.:
03847 4445-68
03847 4445-64
Fax:
03847 4445-69
Öffnungszeiten:

Montag: 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 12.00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

Ansprechpartner

Eckardt Meyer
Leiter
Postanschrift:
Am Markt 3
19406 Sternberg
Tel.:
03847 444590
Telefax:
03847 4445-34

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