Neue Ausstellung eines Führerscheins wegen Namensänderung, Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen

Teaser

Wenn sich Ihr Name geändert hat, können Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen. Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.

Volltext

  • Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.
  • Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist (Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust), benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten.

Rechtsgrundlage(n)

§ 25 Abs. 4 und 5 FeV;

§ 5 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG)

Erforderliche Unterlagen

Bei Namensänderung:

  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass),
  • gegebenenfalls Meldebescheinigung,
  • bisheriger Führerschein (es ist Aufgabe der Fahrerlaubnisbehörde, sich durch Einholung von Auskünften aus den Registern zu vergewissern, dass der Antragsteller im Besitz der Fahrerlaubnis ist.)
  • ein biometrisches Lichtbild nach der Passverordnung,
  • bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde, sofern der Name noch nicht im Personalausweis oder Reisepass geändert wurde,
  • bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich Namensänderungsurkunde vom Standesamt, sofern der Name noch nicht im Personalausweis oder Reisepass geändert wurde.
  • Genaueres erfahren Sie bei der zuständigen Stelle

Bei Diebstahl, Verlust, Unleserlichkeit:

  • aktuelles  Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).
  • ggf. Abgabe  einer Versicherung an Eides statt über den Verbleib des Führerscheines
  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
  • ggf. aktuelle Meldebescheinigung
  • ggf. Diebstahlsanzeige der Polizei

Voraussetzungen

Sie müssen Inhaberin/Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis sein.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Ausstellung eines Kartenführerscheins oder der Umtausch in einen solchen sind kostenpflichtig. Auskünfte zur Gebühren- und Kostenhöhe erteilt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde, die diese nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) festlegt. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand. Die Kosten für die Zusendung des Kartenführerscheins, seine Expressbestellung oder sonstige Auslagen sind in den Gebühren nicht enthalten, sind aber ebenfalls von den Antragstellern zu tragen.

Spezielle Hinweise für - Landkreis Ludwigslust-Parchim

Geb.-Nr.

126.2 Meldung an das ZFER (Zentrales Fahrerlaubnisregister) ohne Probe

145. Auskunft aus dem Fahreignungsregister

202.4 als Ersatz

          VNF/Direktversand

1,00 EUR

3,30€ EUR

30,00 EUR

  5,00 EUR

Gesamt

39,30 EUR

 
Bei Verlust/Diebstahl ist neben dem Ersatz des Dokumentes unteranderem eine Eidesstattliche Versicherung notwendig.

Geb.-Nr.

Ersatz des Dokumentes (Gesamt)

256.1 Eidesstattliche Versicherung

39,30 EUR

30,70 EUR

Gesamt

70,00 EUR

Bei Vorlage einer Diebstahlsanzeige wird auf die eidesstattliche Versicherung verzichtet

(Gesamt: 39,30 EUR).

Ersatz allgemein

  • Namensänderung, unbrauchbar usw.

Geb.-Nr.

126.2 Meldung an das ZFER (Zentrales Fahrerlaubnisregister) ohne Probe

202.4 als Ersatz

          VNF/Direktversand

1,00 EUR

30,00 EUR

  5,00 EUR

Gesamt

36,00 EUR

Verfahrensablauf

  • Sie können die Namensänderung im Führerschein schriftlich oder in elektronischer Form bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes beantragen.
  • Der Verlust eines Führerscheins ist unverzüglich anzuzeigen.

Bearbeitungsdauer

Die Dauer der Bearbeitung des Antrags auf Ausstellung eines Kartenführerscheins ist von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig. Die Herstellung des neuen Kartenführerscheins erfolgt zentral durch die Bundesdruckerei GmbH in Berlin. Zum Erhalt des neuen Führerscheins können Sie beantragen, dass der Kartenführerschein Ihnen übersandt wird. Der Direktversand erfolgt durch die Bundesdruckerei GmbH.

Oder Sie können den ausgefertigten Kartenführerschein persönlich oder - nach Vorlage einer Vollmacht - durch eine Vertretung bei der Fahrerlaubnisbehörde abholen lassen.

Es besteht auch die Möglichkeit, den Führerschein per Expressversand zu beantragen. Der neue Führerschein liegt dann in etwa nach Ablauf weniger Tage bei der Fahrerlaubnisbehörde bereit.

Fristen

Es sind keine Fristen zu beachten.

Hinweise (Besonderheiten)

Nicht vorgeschrieben ist die Ausstellung eines neuen Führerscheins bei Änderung des Namens. Gleichwohl wird in einem solchen Fall empfohlen, sich einen neuen Führerschein ausstellen zu lassen.

Wer den Verlust eines Führerscheins nicht unverzüglich anzeigt und ein Ersatzdokument beantragt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

10.03.2022

Zuständige Stelle

Örtlich zuständig ist die Behörde, in der Sie Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen Ihre Hauptwohnung, haben, mangels einer solchen die Behörde des Aufenthaltsortes.

Spezielle Hinweise für - Landkreis Ludwigslust-Parchim

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin in den Bereichen der Kfz-Zulassung und Führerscheinwesen wahr.

Sofern Ihr Wohnsitz sich im Zuständigkeitsbereich der beiden Verwaltungen befindet, können Sie die dort befindliche Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle bzw. alle Bürgerbüros mit Kfz-Zulassung nutzen.

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