Volltext
Zum 01. Juli 2014 soll die Pflicht zur Umkennzeichnung von Fahrzeugen bei Wohnsitz- oder Halterwechsel aufgehoben werden.
Damit soll die bundesweite Mitnahme von Kfz-Kennzeichen ermöglicht werden. Wer umzieht – auch über die Ländergrenzen hinweg – kann dann das bisherige Kennzeichen des Fahrzeugs behalten.
Dies gilt sowohl für den Wechsel des Wohnortes als auch für den Halterwechsel. Damit soll es ermöglicht werden, dass auch beim Verkauf eines Fahrzeuges in einen anderen Zulassungsbezirk der neue Halter das Kennzeichen nicht umtauschen muss.
Bereits heute wird innerhalb einiger Länder entsprechend verfahren (z. B. Hessen, Nordrhein-Westfahlen und Schleswig-Holstein).
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Regelung hat keine Auswirkung auf die Kfz-Versicherung. Die Tarife richten sich weiter nach dem Wohnort.
Spezielle Hinweise für - Landkreis Ludwigslust-Parchim
17,60 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Spezielle Hinweise für - Landkreis Ludwigslust-Parchim
Fachlich freigegeben durch
keine fachliche Freigabe
Zuständige Stelle
Spezielle Hinweise für - Landkreis Ludwigslust-Parchim
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin in den Bereichen der Kfz-Zulassung und Führerscheinwesen wahr.
Sofern Ihr Wohnsitz sich im Zuständigkeitsbereich der beiden Verwaltungen befindet, können Sie die dort befindliche Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle bzw. alle Bürgerbüros mit Kfz-Zulassung nutzen.
Dienststelle
19303 Dömitz
Montag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: keine Sprechzeiten
Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr