Feuerbestattung

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Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene mit dem Sarg in einem Krematorium eingeäschert. Danach erfolgt die Beisetzung der Asche.

Volltext

Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene mit dem Sarg in einem Krematorium eingeäschert. Danach erfolgt die Beisetzung der Asche.

Erforderliche Unterlagen

  • Todesbescheinigung (vertraulicher Teil, der in einem Umschlag verschlossen ist) für den Arzt, der die zweite Leichenschau vornimmt
  • Bescheinigung über das Ergebnis der zweiten Leichenschau
  • Sterbeurkunde oder Todesbescheinigung mit dem Vermerk des Standesamtes, dass der Sterbefall beurkundet wurde. Konnte der Sterbefall noch nicht beurkundet werden, ein Nachweis des Standesamtes, dass der Sterbefall dort angezeigt wurde. Vor der Anzeige beim Standesamt darf der Verstorbene nur mit Genehmigung der Ordnungsbehörde des Sterbeortes eingeäschert werden.
  • schriftliche Verfügung des Verstorbenen oder der Angehörigen, dass eine Feuerbestattung erfolgen soll

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

  • Kosten für die Einäscherung
  • Gebühren für die zweite Leichenschau (Anlage Gebührenverordnung für Amtshandlungen im Bereich des Gesundheitswesens (Gesundheitswesen-Gebührenverordnung M-V))

Verfahrensablauf

Vor einer Feuerbestattung ist eine zweite (amtliche) Leichenschau erforderlich. Die zweite Leichenschau wird von einem Facharzt für Rechtsmedizin oder einem Arzt des Gesundheitsamtes im Krematorium vorgenommen. Über das Ergebnis stellt der Arzt eine Bescheinigung aus. Nur wenn keine Anhaltspunkte für einen nichtnatürlichen Tod vorliegen oder die Staatsanwaltschaft zugestimmt hat, darf die Einäscherung erfolgen. Nähere Auskünfte erteilen die Gesundheitsämter.

Hinweise (Besonderheiten)

Hat der Verstorbene die Feuerbestattung ausdrücklich verfügt, so ist seinem Wunsch zu entsprechen. Hat er sie abgelehnt, so ist die Einäscherung unzulässig.

Eine handschriftliche Verfügung kann beispielsweise wie folgt lauten: "Ich, (Vor- und Nachname), wünsche nach meinem Tode feuerbestattet zu werden. Ort, Datum, Unterschrift."

Fehlt diese letztwillige Anordnung zur Feuerbestattung, können die nächsten Angehörigen eine entsprechende Verfügung treffen.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

27.02.2012

Zuständige Stelle

  • Krematorien
  • Gesundheitsämter

Dienststelle

FG Verwaltung
Adresse:
Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust
Postanschrift:
Postfach Postfach 12 63
19370 Parchim
Tel.:
03871 722-5369
(Bemerkung: N.N. (FGL))
Öffnungszeiten:

Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr

Ansprechpartner

Gabriele Schriefer
Sachbearbeiterin
Raum:
C 150 (LWL)
Tel.:
03871 722-5309
Jana Helms
Sachbearbeiterin
Abteilung:
FD 53 - Gesundheit
Raum:
C154 (LWL)
Tel.:
03871 722-5317
Silke Kittner
Sachbearbeiterin
Raum:
C146 (LWL)
Tel.:
03871 722-5302

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