Rundfunkbeitrag im privaten Bereich - Änderungen mitteilen

Teaser

Wenn Sie zum Rundfunkbeitrag angemeldet sind und ziehen um, Ihre Bankverbindung, Ihre Zahlungsweise oder Ihr Name ändert sich. Dann können Sie Ihre Änderungen mitteilen oder am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen.

Volltext

Wenn Sie umziehen, sich Ihre Bankverbindung oder Ihr Name ändert, teilen Sie dies bitte dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit.

Handlungsgrundlage(n)

§ 8 Abs. 1 RBStV  i. V m. § 8 Abs. 4 RBStV

Erforderliche Unterlagen

Änderungsformular

Voraussetzungen

Eine Änderung ist eingetreten, insbesondere:

  • Adressänderung
  • Namensänderung
  • neue Kontoverbindung
  • andere Zahlungsweise

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Änderung: gebührenfrei

Sie können den Zahlungsrhythmus wie folgt anpassen:

  • gesetzliche Zahlungsweise in der Mitte von 3 Monaten 55,08 Euro
  • vierteljährlich im Voraus zum Ersten eines Quartals für 3 Monate 55,08 Euro
  • halbjährlich im Voraus zum Ersten eines Halbjahres für 6 Monate 110,16 Euro
  • jährlich im Voraus zum Ersten eines jeden Jahres für 12 Monate 220,32 Euro.

Verfahrensablauf

Änderungen können Sie der zuständigen Stelle schriftlich mit dem vorgesehenen Formular oder online mitteilen.

Online:

  • Öffnen Sie das Online-Portal "Ihr Rundfunkbeitrag".
  • Klicken Sie das Feld "Namen, Adresse, Zahlungsweise ändern" an oder geben Sie im Suchfeld den Webcode "BF01" ein, dann öffnet sich das dazugehörige Online-Formular und leitet Sie Schritt für Schritt durch die Änderung.

Postalisch:

  • Rufen Sie das unten verlinkte PDF-Formular „Änderung zum Rundfunkbeitragskonto“ auf.
  • Füllen Sie das PDF-Formular aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es. Dann schicken Sie es per Post an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Telefon:

  • Rufen Sie die Telefon-Hotline des Beitragsservice an und gehen Sie das Dokument gemeinsam mit einer Ansprechperson durch.  

Fristen

Die Änderungen müssen Sie unverzüglich anzeigen.

Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Weiterführende Informationen

Hinweise (Besonderheiten)

Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.

Fachlich freigegeben durch

Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

09.05.2023

Zuständige Stelle

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Ansprechpunkt

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Dienststelle

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Postanschrift:
50656 Köln
Tel.:
+49 1806 999-55510
(Bemerkung: Service-Telefon 20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen)
Fax:
+49 1806 999-55501
(Bemerkung: Service-Fax 20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen)
Öffnungszeiten:

Mo. 07:00 - 19:00 Uhr
Di. 07:00 - 19:00 Uhr
Mi. 07:00 - 19:00 Uhr
Do. 07:00 - 19:00 Uhr
Fr. 07:00 - 19:00 Uhr

Um Ihnen ein komfortables Surf-Erlebnis zu bieten, setzen wir Cookies ein. Da uns Ihre Privatsphäre am Herzen liegt, verwenden wir diese nicht dazu, Sie ohne Ihr Wissen zu identifizieren oder Ihre Aktionen nachzuverfolgen. Wenn wir personenbezogene Cookies speichern müssen – zum Beispiel für die Kontaktaufnahme – tun wir dies nur mit Ihrem vorherigen Einverständnis. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.