Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung (Eintrag eines Freibetrags im Rahmen der Bescheinigung und Speicherung der Lohnsteuerabzugsmerkmale [ELStAM])

Volltext

Grundsätzlich werden Aufwendungen, die steuermindernd geltend gemacht werden können, im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung nachträglich berücksichtigt. Bestimmte Aufwendungen, die im Kalenderjahr voraussichtlich entstehen werden, können aber auch vorweg als Freibetrag im Rahmen der Bescheinigung und Speicherung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) eingetragen und gespeichert werden. Durch die Bescheinigung und Speicherung eines Freibetrags ermäßigt sich die Lohnsteuer, die der Arbeitgeber von Ihrem Arbeitslohn einbehalten muss.

Freibeträge können Sie beim Finanzamt beantragen, wenn Sie bestimmte Aufwendungen haben oder Ihnen Pauschbeträge zustehen. Ein Freibetrag wird jedoch nicht in allen Fällen eingetragen, in denen steuerlich zu berücksichtigende Aufwendungen vorliegen.

Freibeträge können beispielsweise möglich sein bei:

  • Werbungskosten aus der Arbeitnehmertätigkeit, soweit sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro übersteigen
    Werbungskosten sind beispielsweise Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (so genannte Entfernungspauschale), für Fachliteratur, Arbeitsmittel oder Dienstreisen (soweit diese nicht bereits vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt werden).
     
  • Sonderausgaben, soweit sie den Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro bei Ledigen und 72 Euro bei Verheirateten übersteigen
    Sonderausgaben sind beispielsweise Unterhaltsleistungen an den geschiedenen/dauernd getrennt lebenden Ehegatten, gezahlte Kirchensteuer oder bestimmte Bildungsaufwendungen.
     
  • Außergewöhnliche Belastungen
    Dies sind beispielsweise der Freibetrag für den Sonderbedarf eines volljährigen, auswärtig untergebrachten Kindes in Berufsausbildung, Unterstützungsleistungen an bedürftige Angehörige oder der Behinderten-Pauschbetrag.
     
  • Sonstige Freibeträge
    Beispielsweise negative Einkünfte aus gewerblicher, freiberuflicher oder landwirtschaftlicher Tätigkeit oder Verluste aus einem vermieteten Objekt. Eine Eintragung wird erstmalig ab dem Kalenderjahr vorgenommen, das dem Jahr der Anschaffung oder Fertigstellung des vermieteten Objekts folgt.
     
  • Der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf können in gesetzlich bestimmten Fällen auf der Lohnsteuerkarte statt als Zahl der Kinderfreibeträge als (Frei-)Betrag eingetragen werden.

Bei bescheinigten bzw. auch nur im elektronischen Verfahren gespeicherten Freibeträgen (ausgenommen Behindertenpauschbetrag), muss nach Ablauf des Kalenderjahres beim Finanzamt eine Einkommensteuererklärung eingereicht werden.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten des Finanzministeriums Mecklenburg-Vorpommern (www.steuerportal-mv.de) u.a. in der Broschüre "Kleiner Ratgeber für Lohnsteuerzahler".

Voraussetzungen

Ein Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung/Eintragung eines Freibetrags ist nur zulässig, soweit die Summe der Werbungskosten, der Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen insgesamt höher als 600 Euro ist. Bei der Berechnung der Antragsgrenze zählen Werbungskosten grundsätzlich nur mit, soweit sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro übersteigen. Der Behinderten-Pauschbetrag kann unabhängig von der Höhe eingetragen werden.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Stellen Sie einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung. Antragsvordrucke erhalten Sie beim Finanzamt oder im Internet unter www.steuerportal-mv.de. Den Antrag können Sie persönlich einreichen oder per Post übersenden.

Fristen

Der Antrag kann nur vom 1. Oktober des Vorjahres bis zum 30. November des Kalenderjahres gestellt werden, für das die Lohnsteuerabzugsmerkmale gelten.

Fachlich freigegeben durch

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

14.12.2018

Zuständige Stelle

das Finanzamt, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben.

Dienststelle

Finanzamt Güstrow
Adresse:
Klosterhof 1
18273 Güstrow, Barlachstadt

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