Eheurkunde aus alten Familienbüchern beantragen

Volltext

Für bis zum 31. Dezember 2008 vor einem deutschen Standesamt geschlossene Ehen wurden "von Amts wegen" Familienbücher angelegt. Das Familienbuch enthielt Angaben zu den Ehegatten, den Eltern der Ehegatten und den Kindern der Ehegatten. Seit 1. Januar 2009 wird ein Familienbuch nicht mehr angelegt. Bis zum 31. Dezember 2008 angelegte Familienbücher werden als Heiratseinträge fortgeführt und enthalten nicht mehr die umfangreichen Eintragungen wie beispielsweise über Vorfahren und Nachkommen. Aus Familienbüchern, die als Heiratseintrag fortgeführt werden, können Eheurkunden ausgestellt werden.

Hinweis: Das bis zum 31. Dezember 2008 angelegte Familienbuch ist vom Stammbuch zu unterscheiden. Das Stammbuch befindet sich im Besitz der Familie und verzeichnet alle wichtigen Ereignisse in der Familie (z. B. Heirat, Geburten, Sterbefälle). Das Stammbuch kann bei der Anmeldung zur Eheschließung im Standesamt ausgesucht werden und ist kostenpflichtig.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: je EUR 15,00

Gebühr Personenstandsurkunde: EUR 15,00

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

11.02.2019

Zuständige Stelle

das Standesamt der Eheschließung

Dienststelle

Standesamt
Adresse:
Am Markt 1
19406 Sternberg
Tel.:
03847 4445-0
Fax:
03847 4445-13
Öffnungszeiten:

Montag: 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 12.00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

Ansprechpartner

Brigitte Berkau
SB Standesbeamtin
Tel.:
03847 4445-18
Telefax:
03847 4445-13
Christin Nordhaus
Postanschrift:
Am Markt 1
19406 Sternberg
Tel.:
03847 444526
Telefax:
03847 444513

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