Hilfe zur Gesundheit - Bewilligung

Volltext

Hilfen zur Gesundheit (Leistungen des 5. Kapitels Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB XII) entsprechen den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie werden nur erbracht, soweit diese oder andere in Frage kommende Leistungserbringer nicht leisten und die betreffende Person bedürftig ist.

Als Hilfen zur Gesundheit kommen in Betracht:

  • Vorbeugende Gesundheitshilfe (Vorsorgeleistungen)
  • Hilfe bei Krankheit (Krankenbehandlung)
  • Hilfe zur Familienplanung
  • Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
  • Hilfe bei Sterilisation

Zu den Hilfen zur Gesundheit zählen auch Zuschüsse für nicht gesetzlich krankenversicherte bedürftige Personen bei stationärer oder teilstationärer Versorgung in Hospizen. Seit dem 1. Januar 2017 zählen die Leistungen der Verhinderungspflege, die Erstattung der Aufwendungen für die Beiträge einer Pflegeperson oder einer besonderen Pflegekraft für eine angemessene Alterssicherung, die Übernahme der Kosten der Beratung der Pflegeperson und die Übernahme der angemessenen Kosten für die Sicherstellung der häuslichen Pflege im Rahmen eines Arbeitgebermodells für die Pflegegrade 2 bis 5 (Andere Leistungen) zu den Leistungen der Hilfen zur Gesundheit, soweit diese nicht anderweitig sichergestellt ist. Besonderheit: Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft (nach SGB XII)

Besteht kein Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II), so können die Betroffenen während Ihrer Schwangerschaft und in der ersten Zeit danach möglicherweise Sozialhilfeleistungen im Rahmen der Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft (nach SGB XII) erhalten.

Diese Hilfe umfasst – wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung -

  • ärztliche Behandlung und Betreuung sowie Hebammenhilfe,
  • Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln,
  • Pflege in einer stationären Einrichtung und
  • häusliche Pflegeleistungen.

Der Anspruch entsteht, sobald die zuständige Stelle von der Notsituation Kenntnis erlangt. Bei der Wahl des Arztes oder der stationären Einrichtung (außer nicht zugelassene Geburtshäuser) sind die Betroffenen in der Entscheidung frei.

Erforderliche Unterlagen

Unter Beachtung der (sozial)datenschutzrechtlichen Bestimmungen ggf.

  • Antrag auf Hilfe zur Gesundheit
  • Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können),

Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.

Voraussetzungen

Hilfen zur Gesundheit erhalten auch Personen, die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben, und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.

Fachlich freigegeben durch

Dieser Text wurde freigegeben durch das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern.

Fachlich freigegeben am

30.08.2018

Zuständige Stelle

Zuständiger Träger der Sozialhilfe

Dienststelle

Landkreis Ludwigslust-Parchim - Fachgebiet III - Einzelhilfen Grundsicherumg im Alter, Hilfe zum Lebensunterhalt, Landesblindengeld
Adresse:
Putlitzer Straße 25
19370 Parchim
Postanschrift:
Postfach Postfach 12 63
19370 Parchim
Tel.:
03871 722-5030
(Bemerkung: Frau Heinke (FGL))
Öffnungszeiten:

Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr

Ansprechpartner

Anje Wiegner
Sachbearbeiterin
Raum:
130 (PCH)
Tel.:
03871 722-5019
Dirk Mannheim
Sachbearbeiterin
Raum:
132 (PCH)
Tel.:
03871 722-5048
Juliane Mraz
Sachbearbeiterin
Raum:
131 (PCH)
Tel.:
03871 722-5012
Katrin Hahn
Sachbearbeiterin
Postanschrift:
Putlitzer Straße 25
19370 Parchim
Raum:
131 (PCH)
Tel.:
03871 722-5023
Kenneth Bittermann
Sachbearbeiter
Postanschrift:
Putlitzer Straße 25
19370 Parchim
Raum:
132 (PCH)
Tel.:
03871 722-5034
Kim Schreiber
Sachbearbeiterin
Raum:
130 (PCH)
Tel.:
03871 722-5074
KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR
Fachperson für Datenschutz
Postanschrift:
Eckdrift 93
19061 Schwerin, Landeshauptstadt
Tel.:
+49 385 20092-1212
Lisa Lindenau
Sachbearbeiterin
Raum:
130 (PCH)
Tel.:
03871 722-5053
Manuela Nierich
Sachbearbeiterin
Postanschrift:
Putlitzer Sraße 25
19370 Parchim
Raum:
131 (PCH)
Tel.:
03871 722-5059
Maria Strübing
Sachbearbeiterin
Raum:
132 (PCH)
Tel.:
03871 722-5036
Sophia Schünke
Sachbearbeiterin
Raum:
130 (PCH)
Tel.:
03871 722-5042
Vanessa Haase
Sachbearbeiterin
Raum:
132 (PCH)
Tel.:
03871 722-5036

Um Ihnen ein komfortables Surf-Erlebnis zu bieten, setzen wir Cookies ein. Da uns Ihre Privatsphäre am Herzen liegt, verwenden wir diese nicht dazu, Sie ohne Ihr Wissen zu identifizieren oder Ihre Aktionen nachzuverfolgen. Wenn wir personenbezogene Cookies speichern müssen – zum Beispiel für die Kontaktaufnahme – tun wir dies nur mit Ihrem vorherigen Einverständnis. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.