Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Restaurator beantragen

Volltext

Die Berufsbezeichnung des Restaurators ist in Deutschland nicht geschützt. In Mecklenburg-Vorpommern müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wenn Sie als selbstständiger Restaurator mit der Bezeichnung Restaurator tätig werden möchten. Sie müssen sich gemäß Restauratorgesetz in eine Restauratorenliste eintragen lassen. Über die Eintragung in die Restauratorenliste entscheidet eine Fachkommission.

Einem Eintragungsantrag ist stattzugeben, wenn

  • die Berufsausübung als Restaurator angestrebt wird 
  • eine Ausbildung als Restaurator mit Hochschulabschluss nachgewiesen wird und
  • der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz, seine Niederlassung oder seine überwiegende Beschäftigung im Geltungsbereich des Restauratorgesetzes hat.

Soweit in der Bundesrepublik Deutschland für einzelne Fachrichtungen noch keine Ausbildungsmöglichkeit mit Hochschulabschluss besteht, erfolgt die Eintragung in die Restauratorenliste,

  • wenn Sie bereits in einem anderen Bundesland selbstständig als Restaurator tätig sind oder
  • wenn über die Zeit von sieben Jahren eine einschlägige Tätigkeit nachgewiesen wird und zwei befürwortende Gutachten von zwei durch die Fachkommission anerkannte Restauratoren aus demselben oder einem nächst verwandten Fachgebiet vorgelegt werden.

Unberührt von der Eintragung in die Restauratorenliste ist die Möglichkeit, den Beruf des Restaurators nach einer Ausbildung mit Zusatzqualifikation als "Restaurator im Handwerk" auszuüben.

Nachweise über Studienabschlüsse der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes werden anerkannt, soweit sie den deutschen Nachweisen entsprechen.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über den Hochschulabschluss
  • Nachweis über die bereits ausgeübte Berufstätigkeit durch Vorlage entsprechender Arbeitsverträge oder durch Angabe von Referenzen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für die Eintragung in die Restauratorenliste fallen gemäß Gebührenziffer 3.2 der Kostenverordnung Bildungsministerium Gebühren in Höhe von EUR 75,00 an.

Gemäß § 15 Abs. 2 VwKostG M-V fallen für ablehnende Bescheide Gebühren in Höhe von EUR 56,25 an.

Hinweise (Besonderheiten)

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

05.04.2018

Zuständige Stelle

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern

Abteilung Kultur und Sport, 19048

Ansprechpunkt

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 4 - Kultur
Werderstraße 124
19055 Schwerin

Unterstützende Institutionen

  • Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern
  • Landesamt für Kultur und Denkmalpflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern
  • Verband der Restauratoren(VDR)

Dienststelle

Referat VIII 420 - Fachaufsicht LAKD und SSGK, Kulturgutschutz
Adresse:
Schloßstraße 6-8
19053 Schwerin, Landeshauptstadt

Ansprechpartner

Anja Düring
Referatsleitung
Postanschrift:
Schloßstraße 6-8
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Tel.:
+49 385 588-18420
Johann Backhaus
Sachbearbeitung
Postanschrift:
Schloßstraße 6-8
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Tel.:
+49 385 588-18421

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