Staatliche Anerkennung von Hufbeschlagschmieden/Hufbeschlagschmiedinnen und Hufbeschlagschulen

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Die Gesundheit von Huf- und Klauentieren, insbesondere die Leistungsfähigkeit ihres Bewegungsapparates, ist durch einen sach-, fach- und tiergerechten Huf- und Klauenbeschlag zu erhalten und zu fördern.

Volltext

Die Gesundheit von Huf- und Klauentieren, insbesondere die Leistungsfähigkeit ihres Bewegungsapparates, ist durch einen sach-, fach- und tiergerechten Huf- und Klauenbeschlag zu erhalten und zu fördern. Dazu werden die Berechtigung zur Ausübung des Beschlages von Hufen und Klauen und die damit verbundene staatliche Anerkennung sowie die staatliche Anerkennung von Hufbeschlaglehrschmieden/Hufbeschlaglehrschmiedinnen und Hufbeschlagschulen geregelt.

1. Hufbeschlag:
= die Gesamtheit aller Verrichtungen an einem Huf zum Zweck des Schutzes, der Gesunderhaltung, der Korrektur oder der Behandlung;

2. Klauenbeschlag:
= die Gesamtheit aller Verrichtungen bei der Anbringung, Instandsetzung oder Entfernung eines Beschlages an der Klaue eines Tieres, wenn dieses Tier als Zug-, Last- oder Reittier verwendet werden soll.

Der Huf- und Klauenbeschlag darf in der Regel nur von geprüften und staatlich anerkannten Hufbeschlagschmieden/Hufbeschlagschmiedinnen ausgeübt werden. Die fachbezogene Ausbildung an Hufbeschlagschulen darf nur von geprüften und staatlich anerkannten Hufbeschlaglehrschmieden/Hufbeschlaglehrschmiedinnen und Fachtierärzten/Fachtierärztinnen für Pferde oder Tierärzten/Tierärztinnen mit einer vergleichbaren Qualifikation ausgeübt werden.

Erforderliche Unterlagen

Nachweis über:

  • eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung,
  • eine mindestens zweijährige sozialversicherungspflichtige hauptberufliche Beschäftigung bei einem Hufbeschlagschmied/einer Hufbeschlagschmiedin, der/die nach der staatlichen Anerkennung als Hufbeschlagschmied/Hufbeschlagschmiedin seit mindestens drei Jahren ein Hufbeschlaggewerbe betreibt,
  • eine erfolgreich bestandene Prüfung nach dem Besuch der erforderlichen Lehrgänge und
  • die zur Ausübung des Berufes erforderliche Zuverlässigkeit.

Voraussetzungen

Siehe HufBeshlG, HufBeschlV

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Bearbeitungsdauer

3 Wochen

Fristen

Für die Antragstellung müssen Sie keine Fristen einhalten.

Formulare

keine

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

08.02.2022

Zuständige Stelle

Für die Anerkennung ist die Behörde des Landes zuständig, in dem der Huf- und Klauenbeschlag bzw. eine Lehrtätigkeit erstmals ausgeübt werden soll.

In Mecklenburg-Vorpommern wenden Sie bitte an das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt. 

Dienststelle

Referat VI 360 - Grundsatzangelegenheiten der landwirtschaftlichen Produktion, Nachwachsende Rohstoffe, Agrarforschung, -bildung und -beratung
Adresse:
Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin, Landeshauptstadt
Anfahrt
Öffnungszeiten:

Sprechzeiten:

Mo. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr

Di. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr

Mi. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr

Do. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr

Fr.  09:00 - 11:30 Uhr

Fahrstuhl:
ja
Parkplätze:
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
Anzahl: 2  Gebühren: nein
Parkplatz: Öffentlicher Parkraum
Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Sternwarte:
Bus: 8, 14
Rollstuhlgerecht:
ja

Ansprechpartner

Karsten Peters
Sachbearbeitung
Postanschrift:
Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin, Landeshauptstadt
Tel.:
+49 385 588-16361
Kristin Romanowski
Referatsleitung
Postanschrift:
Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin, Landeshauptstadt
Tel.:
+49 385 588-16360

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