Tiertransporte - Befähigungsnachweis

Volltext

Für die Durchführung von Tiertransporten sind insbesondere die Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport (EU-Tierschutztransportverordnung) und der nationalen Tierschutztransportverordnung vom 11. Februar 2009 zu beachten. In den Verordnungen ist der Umgang mit den Tieren bei der Verladung, der Flächenbedarf sowie die Sicherstellung der Versorgung der Tiere während des Transports oder auch die Transportdauer geregelt.

Insbesondere für Tiere, die nicht daran gewöhnt sind, stellt jeder Transport eine Belastung dar. Dieses gilt insbesondere dann, wenn gewohnte Versorgungszeiten überschritten werden. Ziel muss es daher sein, die Tiere individuell auf den Transport vorzubereiten und die Transportdauer den Bedürfnissen der Tiere anzupassen.

Jeder, der Tiere transportiert, muss in angemessener Weise geschult oder qualifiziert sein. Auch Personen, die landwirtschaftliche Nutztiere mit Straßenfahrzeugen über eine Strecke von mehr als 65 Kilometer transportieren, benötigen einen Befähigungsnachweis. Der Befähigungsnachweis ist zwingend vorgeschrieben. Der betroffene Personenkreis muss einen Lehrgang erfolgreich abgeschlossen und eine Prüfung abgelegt haben.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für den Befähigungsnachweis aufgrund der Verordnung (EG) 1/2005 werden gemäß Gebührenziffer 1.6.20 der Veterinärverwaltungskostenverordnung Gebühren in Höhe von 25,00 Euro erhoben. 

Hinweise (Besonderheiten)

Nach Artikel 10 der EU-Verordnung (EG) 1/2005 müssen Landwirte, die ihre eigenen Tiere in eigenen Fahrzeugen zu Zuchtschauen, Tierausstellungen, Auktionen, Märkten usw. über eine Strecke von mehr als 65 Kilometer transportieren, auch als Transportunternehmer zugelassen sein. Hierfür haben die Landwirte eine ausreichende und angemessene Ausrüstung nachzuweisen. Zur Ausrüstung gehören so genannte Viehanhänger und andere Transportmittel.

Zuständige Stelle

In Mecklenburg-Vorpommern wenden Sie sich bitte an die zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte.

Spezielle Hinweise für - Landkreis Ludwigslust-Parchim

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt in Kooperation die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin wahr.

 

Somit stehen Ihnen für Ihr Anliegen die Mitarbeiter/innen des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Verfügung.
 

Unterstützende Institutionen

In Mecklenburg-Vorpommern werden die Lehrgänge und Ergänzungslehrgänge an der Fachschule für Agrarwirtschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt.

Bemerkungen

Der Text wurde freigegeben von Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern am 06.06.2011.

Dienststelle

Landkreis Ludwigslust-Parchim - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Adresse:
Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust
Postanschrift:
Postfach Postfach 12 63
19370 Parchim
Tel.:
03871 722-3900
(Bemerkung: Herr Dr. Henschel (FDL))

03871 722-3901
(Bemerkung: Frau Dinter (Dezentraler Service))

03871 722-3929
(Bemerkung: Frau Jahns (Dezentraler Service / SB Tierseuchen))

03871 722-3932
(Bemerkung: Frau Hahn (Dezentraler Service / Qualitätsmanagement))
Öffnungszeiten:

Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr

Fahrstuhl:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja

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