Musik - Urheberrechte bei Abspielen, Herstellen oder Anbieten - GEMA

Volltext

Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist eine Verwertungsgesellschaft, die die Nutzungsrechte aus dem Urheberrecht von Komponisten, Textdichtern und Verlegern von Musikwerken vertritt.

Für

  • die öffentliche Aufführung/das öffentliche Abspielen von urheberrechtlich geschützten musikalischen Werken,
  • das Herstellen von urheberrechtlich geschützter Musik auf Tonträgern, Bildtonträgern, Multimedia-Datenträgern oder Handys bei fortlaufender Einzelproduktion,
  • das Anbieten von urheberrechtlich geschützter Musik online im Internet bei fortlaufender oder Einzelproduktion,
  • das Herstellen oder Vertreiben von urheberrechtlich geschützter Musik auf Leermedien oder Geräten oder
  • das Senden von urheberrechtlich geschützter Musik im Radio, TV oder Webradio

müssen Lizenzvergütungen an die GEMA abgeführt werden, soweit der Urheber des Musikstückes Mitglied der GEMA ist.

Abspielen und Aufführen von urheberrechtlich geschützter Musik liegt z. B. vor

  • in Diskotheken und Tanzlokalen,
  • in Arztpraxen,
  • in Fitnessstudios,
  • in Hotels und Gaststätten,
  • im Einzelhandel,
  • bei Auftritten von Chören,
  • auf Messen,
  • in Theatern und auf Bühnen,
  • in Spielhallen.

Leermedien/Geräte sind

  • Aufzeichnungsgeräte,
  • Brenner,
  • USB-Sticks, Speicherkarten,
  • Mobiltelefone,
  • Leermedien/Rohlinge.

Betroffen sind Hersteller von

  • Tonträgern,
  • Rundfunk- und Fernsehsender,
  • Veranstalteter von Live-Musik.

Handlungsgrundlage(n)

Folgende Vorschriften:

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für die Verwertung von Musik fallen Lizenzgebühren an. Die unterschiedlichen Tarife finden Sie auf der Seite der GEMA. Im sozialen und karitativen Bereich gibt es Sondertarife.

Hinweise (Besonderheiten)

Die Verletzung des Urheberrechts durch widerrechtliche Verwertung von Musik kann einen Schadensersatzanspruch auslösen. Der Urheber kann auf Unterlassung klagen. Weiterhin stellt die unerlaubte Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken eine Straftat dar.

Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tod des Urhebers.

Fachlich freigegeben durch

Dieser Text wurde vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern freigegeben am 31.01.2011.

Zuständige Stelle

Dienststelle

GEMA
Adresse:
Bayreuther Straße 37
10787 Berlin
Tel.:
030 21245-00
Fax:
030 21245-950
E-Mail:

Um Ihnen ein komfortables Surf-Erlebnis zu bieten, setzen wir Cookies ein. Da uns Ihre Privatsphäre am Herzen liegt, verwenden wir diese nicht dazu, Sie ohne Ihr Wissen zu identifizieren oder Ihre Aktionen nachzuverfolgen. Wenn wir personenbezogene Cookies speichern müssen – zum Beispiel für die Kontaktaufnahme – tun wir dies nur mit Ihrem vorherigen Einverständnis. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.