Infektionsschutz Beratung

Volltext

Wer berufsmäßig Tätigkeiten am Menschen durchführt, bei denen Krankheitserreger durch Blut übertragen werden können, muss die allgemein anerkannten Regeln der Hygiene beachten. Betroffen sind insbesondere Maßnahmen der Heilkunde einschließlich der Akupunktur, der Physiotherapie, der Kosmetik, der Mani- und Pediküre und der Haar- und Bartpflege sowie das Ohrlochstechen, Piercen und Tätowieren.

Zu den allgemein anerkannten Regeln der Hygiene gehören:

  • regelmäßiges Händewaschen
  • Arbeitsmittel wie Scheren, Messer, Kämme und Bürsten müssen regelmäßig gereinigt und bei Bedarf, insbesondere nach Verletzungen und wenn aus den Wunden Blut oder Serum ausgetreten ist, auch desinfiziert und gegebenenfalls auch sterilisiert werden.

Bei Eingriffen, die eine Verletzung der Haut vorsehen, müssen unmittelbar vorher die Hände und die zu behandelnde Hautfläche desinfiziert werden.

Die Arbeitsmittel für Tätowierungen und Piercings, die eine Verletzung der Haut beinhalten, müssen steril sein. Sie müssen ebenso wie Manikür- und Pedikürgeräte, Rasiermesser, wenn diese wieder verwendet werden sollen, nach jedem Gebrauch desinfiziert, gereinigt und sterilisiert werden.

Darüber hinaus dürfen Sie als Friseur keine Kunden behandeln, die mit Kopfläusen befallen sind.

Zur Desinfektion der Hände und von Geräten dürfen nur Mittel und Verfahren verwendet werden, die auf den entsprechenden Listen des Robert Koch-Instituts aufgeführt sind. Die Sterilisation von Instrumenten und Geräten ist mittels Dampf oder Heißluft durchzuführen, dabei ist der jeweilige Stand der Technik zu beachten. Die Sterilisatoren sind mindestens halbjährlich sowie nach Reparaturen zu überprüfen.

Hinweise (Besonderheiten)

Spitze, scharfe oder zerbrechliche Instrumente und Geräteteile ( z. B. Rasiermesser, Spritzen beim Piercing) dürfen nur dann mit dem Hausmüll beseitigt werden, wenn sie sich in Behältern befinden, durch die eine Verletzung anderer Personen ausgeschlossen ist. Weitere Informationen zur Abfallbeseitigung erhalten Sie auf der Seite des Robert Koch-Instituts.

Weitere Informationen zu den Hygieneregeln erhalten Sie auch über die zuständigen Handwerkskammern und auf der Seite des Robert Koch-Instituts.

Werden die Hygieneregeln nicht eingehalten, so handelt es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld belegt werden kann.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

01.08.2018

Zuständige Stelle

In Mecklenburg-Vorpommern können Sie sich an die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte wenden.

Kontaktdaten der Gesundheitsämter
Defekter Link wurde korrigiert, siehe Bedarfs-ID 3425

Dienststelle

FG Hygiene
Adresse:
Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust
Postanschrift:
Postfach Postfach 12 63
19370 Parchim
Tel.:
03871 722-5337
(Bemerkung: Frau Dr. Rieß (FGL))
Öffnungszeiten:

Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr

Ansprechpartner

Fabian Fischer
Sachbearbeiter
Raum:
637 (PCH)
Tel.:
03871 722-5338
Haike Kludasch
Hygiene-Inspektorin / Tuberkulose /// Infektionsschutz, Überwachungspflichtige Einrichtungen
Abteilung:
FD 53 - Gesundheit
Raum:
C152 (LWL)
Tel.:
03871 722-5334
Heidrun Fligge
Hygiene-Ingenieurin // Badewasser, Trinkwasser, Umweltmedizin
Abteilung:
FD 53 - Gesundheit
Raum:
C157 (LWL)
Tel.:
03871 722-5331
Ines Hannemann
Hygiene-Inspektorin // Badewasser, Trinkwasser
Abteilung:
FD 53 - Gesundheit
Raum:
C156 (LWL)
Tel.:
03871 722-5333
Isabel Kreußler
Hygiene-Inspektorin // Infektionsschutz, Überwachungspflichtige Einrichtungen
Abteilung:
FD 53 - Gesundheit
Raum:
C156 (LWL)
Tel.:
03871 722-5339
Kerstin Gotham
Hygiene-Inspektorin // Bauhygiene, Bauleitplanung, Bauvorhaben, Überwachungspflichtige Einrichtungen
Abteilung:
FD 53 - Gesundheit
Raum:
C157 (LWL)
Tel.:
03871 722-5332
Nicole Tremp
Sachbearbeiterin
Abteilung:
FD 53 - Gesundheit
Tel.:
03871 722-5328
Ria Rönckendorf
Hygiene-Inspektorin // Infektionsschutz, Überwachungspflichtige Einrichtungen
Abteilung:
FD 53 - Gesundheit
Raum:
C152 (LWL)
Tel.:
03871 722-5335
Ronny Krohn
Sachbearbeiterin
Tel.:
03871 722-5329
Sabrina Meyenburg
Sachbearbeiterin
Tel.:
03871 722-5330
Sigrun Höhne
Hygiene-Inspektorin // Infektionsschutz, Überwachungspflichtige Einrichtungen
Abteilung:
FD 53 - Gesundheit
Raum:
631 (PCH)
Tel.:
03871 722-5336
Sylvia Barden
Hygiene-Inspektorin // Infektionsschutz, Überwachungspflichtige Einrichtungen
Abteilung:
FD 53 - Gesundheit
Raum:
631 (PCH)
Tel.:
03871 722-5373

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