Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung beantragen

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Wenn Sie beruflich Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen wollen, dürfen Sie das nicht einfach tun, sondern Sie müssen zuerst die Behörden informieren, die dafür zuständig sind.

Volltext

Die Behörde stellt eine Sachkundebescheinigung über die Befähigung für die jeweilige Tätigkeit aus. Hierfür sind Nachweise zu erbringen, dass die persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten für eine Schädlingsbekämpfung vorliegen.

Sachkundig ist, wer eine Prüfung abgelegt oder eine Ausbildung abgeschlossen hat, die vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anerkannt worden ist - z. B. den anerkannten Abschluss "geprüfte/r Schädlingsbekämpfer/in“.

Seit dem 1. August 2004 gibt es die Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer / zur Schädlingsbekämpferin. Diese dauert 3 Jahre und schließt nach praktischen sowie theoretischen Lehreinheiten mit einer entsprechenden Prüfung an einer Berufsschule ab. Näheres dazu regelt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer / zur Schädlingsbekämpferin.

Beschränkt sich die vorgesehene Schädlingsbekämpfung auf bestimmte Anwendungsbereiche, ist sachkundig auch, wer eine Prüfung abgelegt oder eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, die von der zuständigen Behörde für diese Tätigkeiten als geeignet anerkannt worden ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Sachkundenachweise: Sachkundig ist, wer sich regelmäßig fortbildet und
    • die Prüfung gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss "geprüfter Schädlingsbekämpfer / geprüfte Schädlingsbekämpferin" oder
    • die Prüfung zum Gehilfen oder Meister für Schädlingsbekämpfung nach nicht mehr geltendem Recht in den alten Bundesländern oder nach dem Recht der ehemaligen DDR abgelegt oder
    • in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften nachweislich eine vergleichbare Sachkunde erworben hat.
    • Sachkundig ist auch, wer eine Prüfung abgelegt oder eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, die von der zuständigen Behörde als den oben erwähnten Prüfungen gleichwertig anerkannt worden ist.
  • Nachweis der Sachkunde z. B. in Form von Ausbildungszeugnissen, Schulungsnachweisen, Teilnahmebestätigungen, Bescheinigungen über Fortbildungen
  • Personalausweis
  • Erkundigen Sie sich bitte bezüglich noch zusätzlich einzureichender Unterlagen bei Ihrem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt. Dieses wird Ihnen auch darüber Auskunft geben, ob Sie bereits sachkundig sind oder wie bzw. durch welche Schulungsangebote Sie die Sachkunde erlangen können.

Voraussetzungen

Sachkunde des Antragsstellers.

Sachkundig ist, wer eine Prüfung abgelegt oder eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, die von der zuständigen Behörde anerkannt worden ist.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Im Rahmen einer Ausbildung fallen für die Sachkunde keine Kosten an. Wenn die Ausbildung auf privater Ebene erfolgt, hängen die Kosten vom Anbieter der Lehrgänge ab. In diesen sind die anfallenden Prüfungsgebühren meist enthalten.

Die Höhe der Kosten sind abhängig von dem Zeitaufwand, betragen aber mindestens 25,00 EUR (Ziffer 1.6.44 Veterinärverwaltungskostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern).

Erkundigen Sie sich hierfür bitte bei Ihrem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.

Verfahrensablauf

Den Sachkundenachweis erhalten Sie von der zuständigen Stelle, nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen und den Antrag auf Ausstellung eines Sachkundenachweises eingereicht haben, die zuständige Stelle die Unterlagen geprüft hat und die Voraussetzungen geprüft wurden.

Bearbeitungsdauer

Die in der Regel kurzfristige Bearbeitungsdauer darf dabei maximal bis zu 3 Monaten ab Eingang des vollständigen Antrags bei der zuständigen Stelle betragen.

Bearbeitungsdauer: 3 Monate

Fristen

Es sind keine Fristen vorgesehen.

Formulare

Erkundigen Sie sich hierzu bitte bei Ihrem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie beim Deutschen Schädlingsbekämpferverband.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Erteilung einer Sachkunde.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

08.09.2023

Zuständige Stelle

Beratung zum Erwerb der Sachkunde und die Ausstellung der Bescheinigung über die nachgewiesene Sachkunde erfolgt auf Antrag durch das für Ihren Wohnsitz zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.

Hinsichtlich der Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer oder zur Schädlingsbekämpferin wenden Sie sich an die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK).

Sofern es um sich um ein Anliegen bezüglich des Erwerbs der Sachkunde für einen Teilbereich der Schädlingsbekämpfung gemäß der "Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 523)" handelt, wenden Sie sich an eine einschlägige Fachschule.

Die Anerkennung der Gleichwertigkeit einer Ausbildung erfolgt durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern, Abteilung Arbeitsschutz und technische Sicherheit.

Ansprechpunkt

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dessen/deren Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz haben (Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dieser und weiterführenden Seiten.)

Dienststelle

Industrie- und Handelskammer zu Schwerin
Adresse:
Graf-Schack-Allee 12
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Tel.:
0385 51030
0385 5103111
(Bemerkung: Direkt-Hotline)
Fax:
0385 5103999
Öffnungszeiten:

Montag 08:00 - 18:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 15:00 Uhr

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