Zulassung zur Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittler und Versicherungsberater beantragen

Volltext

Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis für Versicherungsvermittler oder -berater ist der Nachweis der erforderlichen Sachkunde durch erfolgreiches Ablegen einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer.

Die Sachkundeprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil.

Der schriftliche Prüfungsteil erstreckt sich insbesondere auf die Sachgebiete:

  • Versicherungsfachliche Grundlagen
  • Sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen sowie Grundzüge der staatlich und betrieblich geförderten Altersvorsorge

  • Rechtliche Grundlagen für die Versicherungsvermittlung und Versicherungsberatung

Für den praktischen Prüfungsteil kann der/die Prüfungsteilnehmer/teilnehmerin zwischen den beiden folgenden Sachgebieten wählen:

  • Vorsorge
  • Sach-/Vermögensversicherung

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Gebühr für die Prüfung beträgt EUR 230,00.

Hinweise (Besonderheiten)

Durch die Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie in nationales Recht wurde aus der zuvor frei zugänglichen Tätigkeit des Versicherungsvermittlers ein erlaubnis- und registrierungspflichtiges Gewerbe.

Rechtsbehelf

Wenden Sie sich an die Industrie- und Handelskammer.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

23.02.2018

Zuständige Stelle

Industrie- und Handelskammer (IHK) in Rostock, Schwerin oder Neubrandenburg

Dienststelle

Industrie- und Handelskammer zu Schwerin
Adresse:
Graf-Schack-Allee 12
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Tel.:
0385 51030
0385 5103111
(Bemerkung: Direkt-Hotline)
Fax:
0385 5103999
Öffnungszeiten:

Montag 08:00 - 18:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 15:00 Uhr

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