Gerichtsentscheidungen einsehen

Teaser

Wenn Sie nach einer in Mecklenburg-Vorpommern ergangenen Gerichtsentscheidung suchen, können Sie diese im Landesrechts-Informationssystem des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LARIS) finden.

Volltext

Sie können Im Landesrechts-Informationssystem (LARIS) Entscheidungen der Gerichte des Landes Mecklenburg-Vorpommern ab dem 01.01.2010 einsehen, soweit diese von den Gerichten als veröffentlichungswürdig angesehen werden. Entscheidungen, die Sie dort nicht finden, können Sie bei dem jeweiligen Gericht in anonymisierter Form anfordern.

Anonymisierte Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern werden grundsätzlich nicht mehr in Schriftform übermittelt, sondern im Falle einer Anforderung in das Landesrechts-Informationssystem LARIS  eingestellt. Wenn eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern dort noch nicht veröffentlicht worden ist, können Sie kostenfrei die Einstellung in die Datenbank - gern per E-Mail unter Angabe des Aktenzeichens - beantragen. Soweit Sie eine unmittelbare Entscheidungsübersendung wünschen, geben Sie dies bitte ausdrücklich an. Die Übersendung von Entscheidungen ist als Justizverwaltungsangelegenheit kostenpflichtig.

Erforderliche Unterlagen

  • Keine

Voraussetzungen

  • Keine

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

  • Die unmittelbare Entscheidungsübersendung durch das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern ist kostenpflichtig.
  • Versandart E-Mail: 1,50 Euro pro Entscheidung
  • Versandart Post:  
    • Seitenanzahl bis 50: 0,50 Euro pro Seite
    • Seitenanzahl ab 51: 0,15 Euro pro Seite

Verfahrensablauf

  • Keine

Bearbeitungsdauer

  • Es besteht keine Bearbeitungsdauer. Die Einsicht ist unmittelbar möglich.

Fristen

  • Keine

Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Hinweise (Besonderheiten)

  • Keine

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

28.04.2023

Zuständige Stelle

Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz

Dienststelle

Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz
Adresse:
Puschkinstraße 19-21
19055 Schwerin, Landeshauptstadt
Tel.:
0385 588-0

Um Ihnen ein komfortables Surf-Erlebnis zu bieten, setzen wir Cookies ein. Da uns Ihre Privatsphäre am Herzen liegt, verwenden wir diese nicht dazu, Sie ohne Ihr Wissen zu identifizieren oder Ihre Aktionen nachzuverfolgen. Wenn wir personenbezogene Cookies speichern müssen – zum Beispiel für die Kontaktaufnahme – tun wir dies nur mit Ihrem vorherigen Einverständnis. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.