Verlängerung der Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen

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Sie können eine Verlängerung der Baugenehmigung bis zu einem Jahr beantragen, wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben eine gültige Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage vorliegt.

Volltext

Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben eine gültige Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage vorliegt, können Sie eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragen. Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde kann die Baugenehmigung um jeweils maximal ein Jahr verlängern, wenn sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht zwischenzeitlich geändert haben und der Antrag vor Fristablauf bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist.

Die Verlängerung der Baugenehmigung ist gebührenpflichtig.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag

Voraussetzungen

  • Ihnen liegt eine gültige Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage vor.
  • Die Antragsfrist wird eingehalten.
  • Die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert haben.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

  • mindestens EUR 50,00
  • Die Kostenberechnung berücksichtigt die erwarteten Kosten der Bauausführung und den Aufwand für die Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen der Baugenehmigung.

Verfahrensablauf

Füllen Sie den Antrag aus und geben Sie darin an, auf welche Baugenehmigung sich Ihr Antrag auf Verlängerung bezieht. Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.

Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über die Baugenehmigung vorgeschrieben ist oder ohne deren Stellungnahme der Antrag nicht beurteilt werden kann. Sie erhalten dann die Verlängerung der Baugenehmigung.

Die Verlängerung der Baugenehmigung ist gebührenpflichtig. Sie erhalten einen Gebührenbescheid. Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie bereits nach der Antragstellung zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.

Fristen

  • Antrag auf Verlängerung während der Laufzeit der Baugenehmigung
  • Verlängerung der Baugenehmigung um jeweils bis zu 1 Jahr möglich

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

31.08.2022

Zuständige Stelle

Untere Bauaufsichtsbehörden

Dienststelle

Bauordnung
Adresse:
Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust
Postanschrift:
Postfach Postfach 16 02 20
19092 Schwerin, Landeshauptstadt
Tel.:
03871 722-6300
(Bemerkung: Herr Wißuwa (FDL))

03871 722-6301
(Bemerkung: Frau Schumacher (Dezentraler Service))

03871 722-6302
(Bemerkung: Frau Morland (Dezentraler Service))
Öffnungszeiten:

Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr

Fahrstuhl:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja

Ansprechpartner

KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR
Fachperson für Datenschutz
Postanschrift:
Eckdrift 93
19061 Schwerin, Landeshauptstadt
Tel.:
+49 385 20092-1212

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