Verlängerung der Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen

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Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben eine gültige Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage vorliegt, können Sie eine Verlängerung um jeweils bis zu einem Jahr beantragen.

Volltext

Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben eine gültige Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage vorliegt, können Sie eine Verlängerung der Teilbaugenehmigung beantragen. Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde kann die Teilbaugenehmigung um jeweils maximal ein Jahr verlängern, wenn sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht zwischenzeitlich geändert haben.

Die Verlängerung der Teilbaugenehmigung ist gebührenpflichtig.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag

Voraussetzungen

  • Ihnen liegt eine gültige Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage vor.
  • Die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

  • mindestens EUR 50,00
  • Die Kostenberechnung berücksichtigt die erwarteten Kosten der Bauausführung und den Aufwand für die Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen der Teilbaugenehmigung.

Verfahrensablauf

Füllen Sie den Antrag aus und geben Sie darin an, auf welche Teilbaugenehmigung sich Ihr Antrag auf Verlängerung bezieht. Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.

Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über die Teilbaugenehmigung vorgeschrieben ist oder ohne deren Stellungnahme der Antrag nicht beurteilt werden kann. Sie erhalten dann die Verlängerung der Teilbaugenehmigung.

Die Verlängerung der Teilbaugenehmigung ist gebührenpflichtig. Sie erhalten einen Gebührenbescheid. Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie bereits nach der Antragstellung zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.

Fristen

  • Antrag auf Verlängerung während der Laufzeit der Teilbaugenehmigung
  • Verlängerung der Teilbaugenehmigung um jeweils bis zu 1 Jahr möglich

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

31.08.2022

Zuständige Stelle

Untere Bauaufsichtsbehörden

Dienststelle

Bauordnung
Adresse:
Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust
Postanschrift:
Postfach Postfach 16 02 20
19092 Schwerin, Landeshauptstadt
Tel.:
03871 722-6300
(Bemerkung: Herr Wißuwa (FDL))

03871 722-6301
(Bemerkung: Frau Schumacher (Dezentraler Service))

03871 722-6302
(Bemerkung: Frau Morland (Dezentraler Service))
Öffnungszeiten:

Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr

Fahrstuhl:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja

Ansprechpartner

KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR
Fachperson für Datenschutz
Postanschrift:
Eckdrift 93
19061 Schwerin, Landeshauptstadt
Tel.:
+49 385 20092-1212

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