Benutzung einzelner Fanggeräte in geringem Umfang beantragen

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Personen mit fischereilicher Berufsausbildung können für die Benutzung von Fanggeräten in geringem Umfang eine Genehmigung der oberen Fischereibehörde für die Fischerei in den Küstengewässern erhalten, die Fischerei erfolgt für den Eigenbedarf.

Volltext

Personen mit fischereilicher Berufsausbildung können für die Benutzung von Fanggeräten in geringem Umfang (8 Aalkörbe, 100 m Stellnetz, 100 Haken auf der Langleine, Krabbenkorb) eine Genehmigung der oberen Fischereibehörde für die Fischerei in den Küstengewässern erhalten, die Fischerei erfolgt für den Eigenbedarf.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Berufsqualifikation
  • Formloser Antrag

Voraussetzungen

Abgeschlossene Berufsausbildung Fischwirt oder vergleichbare Ausbildung

Verfahrensablauf

  • Antragstellung
  • Prüfung des Antrages
  • Erteilung des Dokuments
  • Zahlung des Entgeltes

Bearbeitungsdauer

in der Regel 5 Arbeitstage

Fristen

keine

Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Onlinedienst vorhanden: Nein

Rechtsbehelf

Einspruch

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

16.05.2023

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Abteilung 7 - Fischerei und Fischwirtschaft

Ansprechpunkt

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Abteilung 7 - Fischerei und Fischwirtschaft

Dienststelle

Dezernat LALLF 710
Adresse:
Thierfelderstraße 18
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
https://www.lallf.de/ueber-uns/karteanfahrt/
Öffnungszeiten:

Das LALLF verfügt über eine (Telefon)Zentrale, die rund um die Uhr besetzt ist: Telefonnummer 0385 588 61000
Sollte sich Ihr direkter Ansprechpartner nicht melden, wenden Sie sich bitte auch an diese Stelle.

Die Annahme von Untersuchungsmaterial ist im Hauptsitz in Rostock (Thierfelderstr. 18) werktäglich von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr möglich. 

Zu beachten ist, dass für Beschwerdeproben, z.B. von Lebensmitteln, eine spezielle Verfahrensweise gilt. Diese Proben sind in den zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Kreise und kreisfreien Städte, unter Angabe der Beschwerdegründe abzugeben!

Abteilung Fischerei und Fischwirtschaft
Persönlicher Kontakt/Sprechzeiten sind nur nach Terminvereinbarung möglich. Rufen Sie bei Bedarf gern an.

Fahrstuhl:
nein
Parkplätze:
Parkplatz:
Anzahl: 21  Gebühren: nein
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2  Gebühren: nein
Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Platz der Jugend:
Bus: 39
Haltestelle: Thierfelder Straße:
Regionalbahn: RB 11, RB 12
Straßenbahn: 3, 6
Rollstuhlgerecht:
ja

Ansprechpartner

Thomas Schaarschmidt
Dezernatsleitung
Postanschrift:
Thierfelderstraße 18
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Tel.:
+49 385 588-61710

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