Zuschuss der Tierseuchenkasse für Schutzimpfungen bei Schafen und Ziegen beantragen

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Für Schafe und Ziegen können Beihilfen für Maßnahmen zur Verhütung, Bekämpfung, Überwachung und Tilgung von Tierseuchen gezahlt werden.

Volltext

Die Tierseuchenkasse von Mecklenburg-Vorpommern (TSK M-V) kann Beihilfen zahlen für Maßnahmen zur Früherkennung und zur Verhütung, Bekämpfung, Überwachung und Tilgung von Tierseuchen und seuchenhaft verlaufenden Tierkrankheiten oder Zoonosen.

Die Beihilfen werden gezahlt als freiwillige Leistungen der TSK M-V für Sektionen, Abortuntersuchungen, labordiagnostische Untersuchungen auf Brucellose, TSE-Resistenzzucht und Genotypisierung bei Schafen und Ziegen.

Darüber hinaus können Beihilfen für die Maedi/Visna-Sanierung in Schafbeständen und für die CAE-Sanierung in Ziegenbeständen gewährt werden. Voraussetzung für die Zahlung sind die ordnungsgemäßen Tierzahlmeldungen und -nachmeldungen sowie die fristgerechte Entrichtung der Beiträge an die TSK M-V. In der jeweils geltenden Beihilfesatzung sind die Maßnahmen, für die Beihilfen gewährt werden, im Anhang I sowie im Anhang IV der Satzung die weiterführenden Voraussetzungen für die Zahlung der Beihilfen und die Höhe der Zuschüsse geregelt.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Nachweise über die Anzahl und Ergebnisse sowie der Rechnungslegung über die durchgeführten Genotypisierungen, Teilnahmeerklärung an den Sanierungsverfahren und Anerkennung der Bestände

Voraussetzungen

  • siehe Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz M-V und der jeweils geltenden Beihilfesatzung der TSK M-V

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

  • keine

Verfahrensablauf

Zu Beginn eines Jahres, spätestens jedoch bevor eine beihilfefähige Maßnahme vorgenommen werden soll, muss der Beihilfeempfänger seinen Antrag auf eine Beihilfe bei der Tierseuchenkasse M-V gestellt haben.

Die im Zusammenhang mit der Antragsbearbeitung erforderlichen Unterlagen richten sich nach den Vorgaben der jeweils geltenden Beihilfesatzung und sind innerhalb von 90 Tagen nach Durchführung der beihilfefähigen Maßnahme bei der Tierseuchenkasse M-V einzureichen.

Für die vom Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V (LALLF) erbrachten Leistungen für labordiagnostische Untersuchungen erfolgt ein Datenaustausch zwischen der Tierseuchenkasse und dem LALLF. Nach Vorlage aller Unterlagen und Prüfung erhält der Beihilfeempfänger einen schriftlichen Bescheid.

Die Zahlung der Beihilfe erfolgt als Zuschuss an die mit der Durchführung der Maßnahme beauftragten Dienstleister. Beihilfen für Tierverluste werden als Zuschuss direkt an den Beihilfeempfänger gewährt.

Bearbeitungsdauer

  • 2 bis 4 Monate nach Durchführung der beihilfefähigen Maßnahme und Einreichung der erforderlichen Unterlagen innerhalb von 90 Tagen nach Durchführung der Maßnahme

Fristen

  • Antragstellung vor Durchführung einer beihilfefähigen Maßnahme

Formulare

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

23.11.2020

Zuständige Stelle

  • Tierseuchenkasse von Mecklenburg-Vorpommern
  • Die Anerkennung der Schaf- und/oder Ziegenbestände als „anerkannt Maedi/ Visna-unverdächtiger Bestand“ oder „anerkannt CAE-unverdächtiger Bestand“ obliegt dem Landesschaf- und Ziegenzuchtverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Dienststelle

Tierseuchenkasse Mecklenburg-Vorpommern
Adresse:
Neustrelitzer Straße 120
17033 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt
(Bemerkung: Block C)
Tel.:
+49 395 351739-12
E-Mail:
Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag 08:00 - 14:00 Uhr

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