Teaser
Für Rinder können zur Früherkennung von durch Tierseuchen oder andere Tierkrankheiten entstehende Schäden sowie für Maßnahmen zur Verhütung, Bekämpfung, Überwachung und Tilgung von Tierseuchen Beihilfen gezahlt werden.
Volltext
Was wird gefördert?
Die Tierseuchenkasse von Mecklenburg-Vorpommern (TSK M-V) kann Beihilfen zahlen für Maßnahmen zur Früherkennung, Verhütung, Bekämpfung, Überwachung und Tilgung von Tierseuchen und seuchenhaft verlaufenden Tierkrankheiten oder Zoonosen.
Die Beihilfen werden gezahlt als freiwillige Leistungen der TSK M-V für Sektionen, Aborte und Probenahmen und Untersuchungen von Proben auf BHV1, BVDV, Salmonellen, Paratuberkulose, Leukose und Brucellose bei Rindern. Darüber hinaus kann die TSK M-V Beihilfen für Impfungen zur Bekämpfung der Rindersalmonellose und die Tuberkulinprobe gewähren. Voraussetzung für die Zahlung sind die ordnungsgemäßen Tierzahlmeldungen und -nachmeldungen sowie die fristgerechte Entrichtung der Beiträge an die TSK M-V.
Wie wird gefördert?
In der jeweils geltenden Beihilfesatzung sind die Maßnahmen, für die Beihilfen gewährt werden sowie im Anhang I und Anhang II der Satzung die weiterführenden Voraussetzungen für die Zahlung der Beihilfen und die Höhe der Zuschüsse geregelt.
Erforderliche Unterlagen
Amtliche Anordnung über risikoorientierte Untersuchungen nach Anhang II, Anlage 2 der Beihilfesatzung, betriebsspezifische Bekämpfungspläne und Verpflichtungserklärungen, Impfnachweise, Nachweis über Anzahl Tuberkulinproben
Voraussetzungen
- siehe Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz M-V und der jeweils geltenden Beihilfesatzung der Tierseuchenkasse M-V
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
- keine
Bearbeitungsdauer
- 2 bis 4 Monate nach Durchführung der beihilfefähigen Maßnahme
Fristen
- Antragstellung vor Durchführung einer beihilfefähigen Maßnahme und Einreichung der erforderlichen Unterlagen innerhalb von 90 Tagen nach Durchführung der Maßnahme
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Tierseuchenkasse von Mecklenburg-Vorpommern
Dienststelle
17033 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt
Montag bis Freitag 08:00 - 14:00 Uhr