Tierquälerei verfolgen

Teaser

Das Tierschutzgesetz formuliert klar die Verantwortung des Menschen für das Tier. Somit ist es niemandem gestattet, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden und Schäden zuzufügen.

Volltext

Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Verstöße werden in diesem Zusammenhang als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat verfolgt und mit Bußgeldern, Geldstrafen oder Freiheitsstrafen geahndet.

Sollten in diesem Zusammenhang Verstöße festgestellt werden, sind diese bei der zuständigen Behörde (Veterinäramt oder Polizei) anzuzeigen.

Die Zuständigkeit ist abhängig von der Schwere des Verstoßes. Grundsätzlich kann jeder Verstoß bei dem zuständigen Veterinäramt angezeigt werden, welches das weitere Vorgehen initiiert. Im Falle einer Ordnungswidrigkeit handelt das Veterinäramt in eigener Zuständigkeit, im Falle einer Straftat wird der Fall an die Polizei und Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Das Veterinäramt übernimmt in diesem Fall die Rolle des Ermittlungsgehilfen.

Erforderliche Unterlagen

Je umfassender und genauer die Ereignisse und Beobachtungen bereits in der Anzeige beschrieben werden, desto leichter gestaltet sich die anschließende Arbeit der Untersuchungsbehörden. Um einer Tierschutzanzeige nachgehen zu können, sollten daher möglichst folgende Punkte angegeben werden:

  • Ihr Name und Ihre vollständige Anschrift und Erreichbarkeit (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) (bleibt auf Wunsch anonym) 
  • Name und Anschrift des Tierhalters (soweit Ihnen dieser bekannt ist) 
  • Name und Anschrift eventueller Zeugen und Erreichbarkeit (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) 
  • Schildern Sie die Details sachlich und tatsachengetreu.
  • Lassen Sie keine wichtigen Fakten weg - erfinden aber bitte auch nichts dazu.
  • Tierart und Anzahl der betroffenen Tiere
  • Vermerken Sie wichtige Details wie: Datum, Uhrzeit, die genaue Örtlichkeit.

Fertigen Sie gegebenenfalls Fotos und/oder Videos an, die mit einer Datums- und Uhrzeitangabe versehen sind.

Auch anonymen Hinweisen wird nachgegangen. 

Voraussetzungen

  • Verdacht auf einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verfahrensablauf

  • Sie erstatten eine Anzeige bei der zuständigen Behörde.
  • Der Sachverhalt wird geprüft (ggf. durch eine Vorortkontrolle) und es werden gegebenenfalls Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren eingeleitet. 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall.

Fristen

  • möglichst unverzügliche Einreichung

Formulare

 Erkundigen Sie sich hierfür bitte bei der zuständigen Behörde.

Hinweise (Besonderheiten)

Bei Beschwerden über Lärm von Tieren (zum Beispiel lautes Bellen) oder bei bissigen und gefährlichen Tieren ist das Ordnungsamt Ihrer Kommune zuständig.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

05.09.2023

Zuständige Stelle

Dienststelle

Landkreis Ludwigslust-Parchim - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Adresse:
Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust
Postanschrift:
Postfach Postfach 12 63
19370 Parchim
Tel.:
03871 722-3900
(Bemerkung: Herr Dr. Henschel (FDL))

03871 722-3901
(Bemerkung: Frau Dinter (Dezentraler Service))

03871 722-3929
(Bemerkung: Frau Jahns (Dezentraler Service / SB Tierseuchen))

03871 722-3932
(Bemerkung: Frau Hahn (Dezentraler Service / Qualitätsmanagement))
Öffnungszeiten:

Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr

Fahrstuhl:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja

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