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Wer die Jagd ausüben will, muss im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein. Während der Laufzeit des Jagdscheines notwendige Änderungen wie Eintragungen, Korrekturen und Löschungen von Angaben im Jagdschein werden von den zuständigen Unteren Jagdbehörden durchgeführt.
Volltext
Wer die Jagd ausüben will, muss im Besitz eines gültigen Jagdscheins sein. Die Erteilung eines Jagdscheins erfolgt bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde (Wohnsitz) auf Antrag.
Während der Laufzeit des Jagdscheins notwendige Änderungen wie Eintragungen, Korrekturen und Löschungen von Angaben im Jagdschein werden von den zuständigen Unteren Jagdbehörden durchgeführt. Eintragungen betreffen beispielsweise die Jagdpacht oder entgeltliche Jagderlaubnisscheine. Korrekturen der Angaben im Jagdschein sind u. a. Namenswechsel, Adressänderung, Jagdfläche, Kundige Person etc.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Für die Eintragung "Kundige Person" in den Jagdschein benötigen Sie:
- Teilnahmebestätigung/Bescheinigung zur Kundigen Person
- Jagdschein
Weiterführende Informationen finden sich auf den Internetseiten der Landkreise und kreisfreien Städte.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine amtlichen Gebühren an.
Verfahrensablauf
Der Jagdscheininhaber kann die Änderungen eines Jagdscheines bei der örtlich zuständigen Unteren Jagdbehörde vornehmen lassen.
Bearbeitungsdauer
max. eine Woche
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Der Antrag auf Änderung eines Jagdscheins erfolgt bei der für den Wohnsitz zuständigen Unteren Jagdbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt.
Dienststelle
19370 Parchim
19092 Schwerin, Landeshauptstadt
Montag: 08:00 - 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr