Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der selbständigen Tätigkeit beantragen

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Wenn Sie für die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, kann diese unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden.

Volltext

Sie sind im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, die Ihnen befristet  für die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit erteilt worden ist. Sie können eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn die Voraussetzungen, die bei der erstmaligen Erteilung gefordert wurden, auch weiterhin vorliegen. Ein Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist nur möglich, wenn der Höchstzeitraum von 3 Jahren noch nicht ausgeschöpft worden ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Nationalpass
  • Nachweis über eine Krankenversicherung
  • Mietvertrag
  • Aktuelle Gewinnberechnung durch den Steuerberater
  • Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt
  • 1 aktuelles biometrisches Foto
  • Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen Ausländerbehörde, ob weitere Unterlagen einzureichen sind.

Voraussetzungen

Die Aufenthaltserlaubnis kann Ihnen nur verlängert werden, wenn

  • ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis  an der Tätigkeit besteht und
  • die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und
  • die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist.

Des Weiteren sind die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis zu erfüllen. Dies sind insbesondere:

  • ein gesicherter Lebensunterhalt
  • eine geklärte Identität
  • Besitz eines gültigen Nationalpasses.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Gebühr: EUR 93,00 - 96,00

Verfahrensablauf

Einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis können Sie nur persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde stellen.

  • Sie legen die erforderlichen Unterlagen im Original vor und zahlen die Antragsgebühr.
  • Die Ausländerbehörde prüft, ob die Erteilungsvoraussetzungen vorliegen.
  • Es erfolgt ggf. die Beteiligung weiterer Behörden.
  • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, nimmt die Ausländerbehörde Ihre biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke) auf und bestellt den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) bei der Bundesdruckerei GmbH.
  • Sobald der eAT fertiggestellt ist, wird Ihnen dieser durch die Ausländerbehörde ausgehändigt.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist vom Arbeitsanfall in der örtlich zuständigen Ausländerbehörde abhängig.

Fristen

Antragstellung vor Ablauf des aktuellen Aufenthaltstitels. Eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft wird empfohlen.

Die Aufenhaltserlaubnis zuzüglich eventueller Verlängerungen sind auf einen Höchstzeitraum von 3 Jahren begrenzt.

Formulare

  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen finden Sie im Internet im Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland

https://www.make-it-in-germany.com/de/

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid, mit dem Ihr Antrag abgelehnt worden ist, entnehmen.

  • Verwaltungsgerichtliche Klage.

Dienststelle

FG Ausländerbehörde
Adresse:
Putlitzer Straße 25
19370 Parchim
Postanschrift:
Postfach Postfach 16 02 20
19092 Schwerin, Landeshauptstadt
Öffnungszeiten:

Montag: 08:00 - 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr

Ansprechpartner

Adi Abdulkarim
Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde
Abteilung:
FD 30 - Recht, Kommunalausicht und Ordnung
Raum:
C117 (LWL)
Tel.:
03871 722-3039
Carina Schönberg
Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde
Abteilung:
FD 30 - Recht, Kommunalausicht und Ordnung
Raum:
C118 (LWL)
Tel.:
03871 722-3037
Christina Greiffenberg
Sachbearbeiterin
Raum:
123 (PCH)
Tel.:
03871 722-3031
Jennifer Schulz
Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde
Abteilung:
FD 30 - Recht, Kommunalausicht und Ordnung
Raum:
C117 (LWL)
Tel.:
03871 722-3038
Kay Klinger
Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde
Abteilung:
FD 30 - Recht, Kommunalausicht und Ordnung
Raum:
124 (PCH)
Tel.:
03871 722-3029
Kelly Rose Possehl
Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde
Raum:
124 (PCH)
Tel.:
03871 722-3032
KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR
Fachperson für Datenschutz
Postanschrift:
Eckdrift 93
19061 Schwerin, Landeshauptstadt
Tel.:
+49 385 20092-1212
Marcel Zank
Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde
Raum:
123 (PCH)
Tel.:
03871 722-3035
Sevins Demir
Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde
Abteilung:
FD 30 - Recht, Kommunalausicht und Ordnung
Raum:
124 (PCH)
Tel.:
03871 722-3036
Thomas Pietz
Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde
Abteilung:
FD 30 - Recht, Kommunalausicht und Ordnung
Raum:
C114 (LWL)
Tel.:
03871 722-3019
Vivian Jerichow
Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde
Raum:
C 115 (LWL)
Tel.:
03871 722-3034

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