Zusatzleistungen zur Ausbildungsförderung (BAföG) beantragen

Volltext

Sie erhalten Ausbildungsförderung (BAföG) in Höhe der gesetzlich festgelegten Pauschalen. Darüber hinausgehende Bedarfe erhalten Sie nur in Ausnahmefällen.

Sie erhalten Zusatzleistungen, wenn

  • Sie ein Kind haben, was noch nicht 14 Jahre alt ist
  • bei Ihnen ein Härtefall vorliegt.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag

Darüber hinaus müssen Sie entsprechende Nachweise einreichen. Welche das sind, erfahren Sie bei der Antragstellung.

Voraussetzungen

  • Sie haben einen Anspruch auf BAföG

und

  • Ihr Kind ist noch nicht 14 Jahre alt

oder

  • bei Ihnen liegt ein Härtefall vor

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Fristen

Sie sollten den Antrag spätestens in dem Monat stellen, in dem Ihre Ausbildung beginnt.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

09.11.2021

Zuständige Stelle

Ämter für Ausbildungsförderung

Dienststelle

Landkreis Ludwigslust-Parchim - Soziales
Adresse:
Putlitzer Straße 25
19370 Parchim
Postanschrift:
Postfach Postfach 12 63
19370 Parchim
Tel.:
03871 722-5000
(Bemerkung: Herr Haase (FDL))

03871 722-5001
(Bemerkung: Frau Kinski (Dezentraler Service))

03871 722-5002
(Bemerkung: Frau Lietz (Dezentraler Service))
Öffnungszeiten:

Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr

Fahrstuhl:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja

Ansprechpartner

Hosemann
SB BAföG
Raum:
SN
Tel.:
0385 545-2016
Hoyer
SB BAföG
Raum:
SN
Tel.:
0385 545-2171

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