Änderungen zur Ausbildungsförderung (BAföG) mitteilen

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Bei Ihnen ergeben sich während des BAföG-Bezuges finanzielle Änderungen? Diese Änderungen müssen Sie mitteilen.

Volltext

Wenn Sie Ausbildungsförderung (BAföG) beziehen, müssen Sie alle Änderungen Ihrer früheren Antragsangaben mitteilen.

Einige Änderungen führen zu einer Erhöhung oder Minderung Ihres Anspruchs.

Dazu gehören:

  • Änderung aufgrund der Aufnahme in die Kranken- und Pflegeversicherung
  • Änderung Ihres Einkommens
  • Änderung des Einkommens Ihrer Eltern
  • Änderung des Einkommens Ihres Ehegatten/ Ihrer Ehegattin oder Ihres Lebenspartners/ Ihrer Lebenspartnerin
  • Änderung Ihrer Unterkunftskosten
  • Geburt Ihres Kindes

Bei einer Erhöhung Ihres Anspruchs wird Ihnen monatlich mehr Geld ausgezahlt.

Bei einer Minderung erhalten Sie weniger Geld. Unter Umständen müssen Sie das zu viel gezahlte BAföG zurückzahlen.

Erforderliche Unterlagen

  • Mitteilung über die Änderung
    • Für Änderungen in den Einkommensverhältnissen Ihrer Eltern oder Ehegatten/ Ehegattin oder Lebenspartner/ Lebenspartnerin nutzen Sie das Formblatt 7
  • Nachweise zur Änderung (z.B. Entgeltbescheinigungen)

Voraussetzungen

Es haben sich Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen ergeben, die zu einer Änderung Ihres BAföG-Anspruchs führen.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verfahrensablauf

Wenn sich etwas bei Ihnen ändert, müssen Sie dies dem Amt für Ausbildungsförderung unverzüglich mitteilen.

Dies können Sie schriftlich oder online erledigen. Zu Ihrem Änderungsantrag müssen Sie auch die relevanten Nachweise einreichen.

Sofern sich Ihr Anspruch erhöht hat, erhalten Sie einen Änderungsbescheid und der erhöhte Bedarf wird Ihnen ausgezahlt. Der Betrag wird Ihnen auch rückwirkend erstattet, wenn Sie alle Änderungen rechtzeitig bekannt gegeben haben.

Sollte sich Ihr Anspruch mindern, erhalten Sie ab dem Folgemonat weniger BAföG. Zudem wird geprüft werden, ob Sie in der Vergangenheit zu viel BAföG erhalten haben, was Sie dann erstatten müssen.

Änderungen zu Ihrem Namen und Ihrer Anschrift müssen Sie dem Amt für Ausbildungsförderung mitteilen. Sollte Ihr Studium und BAföG-Bezug bereits beendet sein, teilen Sie Namen und Anschriftenänderung bitte auch dem Bundesverwaltungsamt mit.

Fristen

Sie müssen die Änderungen unverzüglich mitteilen.

Hinweise (Besonderheiten)

Änderungen zu Ihrem Namen und Ihrer Anschrift müssen Sie dem Amt für Ausbildungsförderung mitteilen. Sollte Ihr Studium und BAföG-Bezug bereits beendet sein, teilen Sie Namen und Anschriftenänderung bitte auch dem Bundesverwaltungsamt mit.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

09.11.2021

Zuständige Stelle

Ämter für Ausbildungsförderung

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Amt für Ausbildungsförderung.

Dienststelle

Landkreis Ludwigslust-Parchim - Soziales
Adresse:
Putlitzer Straße 25
19370 Parchim
Postanschrift:
Postfach Postfach 12 63
19370 Parchim
Tel.:
03871 722-5000
(Bemerkung: Herr Haase (FDL))

03871 722-5001
(Bemerkung: Frau Kinski (Dezentraler Service))

03871 722-5002
(Bemerkung: Frau Lietz (Dezentraler Service))
Öffnungszeiten:

Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr

Fahrstuhl:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja

Ansprechpartner

Hosemann
SB BAföG
Raum:
SN
Tel.:
0385 545-2016
Hoyer
SB BAföG
Raum:
SN
Tel.:
0385 545-2171

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