Belastungserprobung und Arbeitstherapie für Krankenversicherte Finanzierung

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Versicherte haben Anspruch auf Belastungserprobung und Arbeitstherapie, wenn nach den für andere Träger der Sozialversicherung geltenden Vorschriften solche Leistungen nicht erbracht werden können.

Volltext

Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Belastungserprobung und Arbeitstherapie, wenn diese Behandlungen nicht von anderen Sozialversicherungsträgern wie der Rentenversicherung, der Berufsgenossenschaft oder der Unfallversicherung finanziert werden.

Die Belastungserprobung ist eine Leistung der medizinischen Rehabilitation. Durch sie wird die gesundheitliche Belastbarkeit für eine spätere berufliche Bildungsmaßnahme oder Arbeitstätigkeit festgestellt.

Eine Arbeitstherapie bezeichnet die stufenweise Heranführung von Patienten mit psychischen Störungen, körperlichen oder geistigen Behinderungen an das Arbeitsleben.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V

Fachlich freigegeben am

23.07.2020 28.10.2020

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei den Krankenkassen. 

Dienststelle

Ihre zuständige Krankenkasse, siehe GKV-Spitzenverband
Adresse:
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin

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