Papierabfälle: zur Entsorgung abgeben

Teaser

Die Entsorgung von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Sie können das Altpapier in den jeweiligen Altpapiersammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.

Volltext

Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff. Aus Altpapier hergestellte Papierprodukte (Recyclingpapiere, -pappe, -kartons) verursachen im Vergleich zu Papierprodukten auf Frischfaserbasis deutlich geringere Umweltbelastungen. Für Recyclingpapiere wird daher auch das Umweltzeichen ("Blauer Engel") verliehen.

Die Entsorgung von Papierabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

Handlungsgrundlage(n)

Spezielle Hinweise für - Landkreis Ludwigslust-Parchim

Die Satzungen finden Sie auf der Seite des Abfallwirtschaftsbetriebes

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

Verfahrensablauf

Die Entsorgung von Papierabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über vorhandene Bringsysteme für Papierabfälle (zum Beispiel Abgabemöglichkeiten bei Recyclinghöfen, Containerdienste).

Fristen

Spezielle Hinweise für - Landkreis Ludwigslust-Parchim

Grundsätzlich erfolgt die Bearbeitung sofort. Die Abarbeitung der Abfuhrbetriebe, speziell das Aufstellen der Altpapiertonnen, erfolgt in einer Frist von 14 Tagen.

Formulare

Spezielle Hinweise für - Landkreis Ludwigslust-Parchim
  • Anmeldung kann schriftlich, per Telefon oder online erfolgen.

Hinweise (Besonderheiten)

Spezielle Hinweise für - Landkreis Ludwigslust-Parchim
  • Für eine Altpapiertonne ist vorab eine Hausmülltonne erforderlich (Kundennummer). Beides kann bei Bedarf parallel beantragt werden (z.B. Neuanmeldung).
  • Die Abfuhrtermine erfahren Sie im Abfallkalender

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

28.09.2020

Zuständige Stelle

  • öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

In Mecklenburg-Vorpommern sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Landkreise und kreisfreien Städte.

Dienststelle

Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR
Adresse:
Lindenstr. 30
19288 Ludwigslust
Tel.:
03871 722-7000
Fax:
03871 72277-7000
Öffnungszeiten:

Montag: 08:00 - 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr

Ansprechpartner

KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR
Fachperson für Datenschutz
Postanschrift:
Eckdrift 93
19061 Schwerin, Landeshauptstadt
Tel.:
+49 385 20092-1212

Um Ihnen ein komfortables Surf-Erlebnis zu bieten, setzen wir Cookies ein. Da uns Ihre Privatsphäre am Herzen liegt, verwenden wir diese nicht dazu, Sie ohne Ihr Wissen zu identifizieren oder Ihre Aktionen nachzuverfolgen. Wenn wir personenbezogene Cookies speichern müssen – zum Beispiel für die Kontaktaufnahme – tun wir dies nur mit Ihrem vorherigen Einverständnis. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.